Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Jan Zopfs
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Strafrecht III
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die zweistündige Vorlesung richtet sich an die Studenten/Studentinnen des 3. und 4. Fachsemesters. Die Semesterabschlussklausur ist Teil der Zwischenprüfung im Strafrecht. Sollte die Zwischenprüfung im Strafrecht mit den ersten beiden Abschlussklausuren bereits bestanden sein, wird dennoch empfohlen, freiwillig an der Semesterabschlussklausur teilzunehmen, da die Delikte gegen die Person zentraler Bestandteil der Übung für Fortgeschrittene (im 4./5. Semester) und der Examensklausuren sind.
Inhalt: Die Vorlesung schließt an die Vorlesung »Strafrecht II« aus dem Sommersemester an und erläutert die Delikte gegen die Person. Dazu zählen die Tatbestände zum Schutz von Leib und Leben (§§ 211 ff., 223 ff., 221), zum Schutz der Ehre (§§ 185-187) und zum Schutz der Willensfreiheit (§§ 239-241 und § 123).
Empfohlene Literatur: wird in der Vorlesung bekannt gegeben
Zusätzliche Informationen: Semesterabschlussklausur voraussichtlich am 11.2.2016