Lehrende/r: Prof. Dr. Michael Ling
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: StaatskirchenR
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die Vorlesung eignet sich für Jurastudentinnen und -studenten aller Semester. Sie richtet sich auch an Studentinnen und Studenten der evangelischen und/oder katholischen Theologie. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Inhalt: Das Staatskirchen- oder Religionsverfassungsrecht ist der Teil der staatlichen Rechtsordnung, der die Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit betrifft. Die Vorlesung widmet sich vor allem den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Religion. Dabei stehen einerseits Fragen der individuellen Religionsfreiheit des Art. 4 GG und andererseits das institutionelle Religionsverfassungsrecht im Vordergrund. Diese verfassungsrechtlichen Grundstrukturen werden in ausgewählten Referenzgebieten – wie etwa Islam in Deutschland, kirchliches Arbeitsrecht, Religionsunterricht und theologische Fakultäten, Förderung von Religion – vertieft. Schließlich wendet sich die Vorlesung auch dem europäischen Religionsrecht zu und nimmt zu ausgewählten Fragen des Binnenrechts der Religionsgemeinschaften Stellung.
Empfohlene Literatur: Unruh, Religionsverfassungsrecht, 2. Aufl. 2012; von Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl. 2006; Jeand’Heur/Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, 2000; de Wall/Muckel, Kirchenrecht, 3. Aufl. 2012.