Lehrende/r: Dr. habil. Holger Tröbs
Veranstaltungsart: Sprachkurs
Anzeige im Stundenplan: Swahili I
Semesterwochenstunden: 4
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 25
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Kontingentschema: Sprachkurs Afrikanische Philologie Kernfach BA Ethnologie / BA Ethnologie und Afrikastudien; Priorität 1; Anteil 60%BA-Linguistik; Priorität 2; Anteil 35%
Voraussetzungen / Organisatorisches: Im Magisterstudiengang hat dieses Seminar die Studienordnungsnr. E 31a+b/A 311. regelmäßige Teilnahme regelmäßige schriftliche Übungen Abschlussklausur
Inhalt: Der Kurs dient der Einführung in das Swahili, der Nationalsprache von Tansania, Kenia und Uganda. Im Mittelpunkt steht der Erwerb grammatischer Kenntnisse, wobei einfache Übungstexte und kurze Dialoge zugrunde gelegt werden.
Empfohlene Literatur: Erickson, H. & M. Gustafsson 1984a. Mtu ni watu. Uppsala: Church of Swedish Mission. Erickson, H. & M. Gustafsson 1984b. Kiswahili grammar notes. Uppsala: Church of Swedish Mission. Möhlig, W. & B. Heine 1999. Swahili Grundkurs. Köppe: Köln
Zusätzliche Informationen: Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen 1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Können Sie an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann müssen Sie das Fehlen dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen. 2. Fehlen Sie unentschuldigt in der ersten Sitzung, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten. 3. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der Fassung vom 14.02.2013, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“