Lehrende/r: Dr. rer. nat. Thomas Lemster
Veranstaltungsart:
Seminar
Anzeige im Stundenplan:
Stereochemie
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
- | -
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Leistungskontrolle
Voraussetzung: Teilnahme an allen Seminaren Stereochemie
Inhalt: Thematik der begleitenden Seminare
Art der Leistungtskontrolle: E-Klausur
Plattform: ILIAS
voraussichtlicher Ort: Zentrum für Datenverarbeitung
Termin: nach beendetem Seminarzyklus
Wiederholungsmöglichkeit(en) pro Semester: 1
Fragen: 20
Zum Bestehen erforderliche Mindestpunktzahl: 50% der Maximalpunktzahl
Nicht erfolgreicher Abschluss nach Jahresfrist
Studierende, welche die Veranstaltung (vollständige Teilnahme an allen Seminarterminen sowie bestandene Klausur) bis zum Ende des dem Seminarbeginn folgenden Semesters nicht erfolgreich abgeschlossen haben, haben zur erneuten Teilnahmeberechtigung an der Klausur ein Referat zu halten.
Vorläufig ist es nicht erforderlich, die Seminare erneut zu besuchen.
Inhalt:
Einleitende Begriffserklärungen, Definitionen, Symmetrieelemente; zentrale Chiralität am C-Atom, CIP, Fischer-Projektion, Anomerie, Mesoverbindungen, Pseudoasymmetrie, Prochiralität, Topizität, zentrale Chiralität an N, S- und P-Atomen; cis-trans-Isomerie mono- und polycyclischer Verbindungen; Stereoisomerie an Doppelbindungen; Axialchiralität, Atropisomerie; Helicität; planare Chiralität; stereoselektive Reaktionen, Cramsche Regel, Barton-Regel, stereospezifische Reaktionen, Nachbargruppeneffekte, Diels-Alder-Reaktion, Simmons-Smith-Reaktion; Enantiomerentrennung; pharmazierelevante Beispiele, Übungen.
Empfohlene Literatur:
• Hellwich: "Stereochemie Grundbegriffe", Springer-Verlag
• Hellwich: "Übungen zur Stereochemie", Springer-Verlag
• Buxton, Roberts: "Einführung in die Organische Stereochemie", Vieweg-Verlag
• Hauptmann, Mann: "Stereochemie", Spektrum-Verlag
Zusätzliche Informationen:
Regelmäßige Teilnahme als Voraussetzung für das Mitschreiben der Klausur bedeutet
1) Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Seminaren
2) Es darf ausschließlich im Krankheitsfall einmal gefehlt werden, wenn spätestens am Folgetag des jeweiligen Seminars ein ärztliche Bescheinigung vorlegt wird. Ansonsten entfällt die Klausurteilnahmeberechtigung.
3) Dem Dozenten ist vorbehalten, ein Erscheinen nach offiziellem Seminarbeginn als nicht anwesend zu werten.
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