Lehrende/r: Dr. Jacquy Neff
Veranstaltungsart: Übung
Anzeige im Stundenplan: 06.059.531
Credits: 3,0
Unterrichtssprache: Französisch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Gleichzeitiger Besuch der Terminologiestunde empfohlen.
Inhalt: EU-Recht: Die EBR-Richtlinie Die EBR-Richtlinie hat für Translatoren in ganz Europa einen nicht unerheblichen Stellenwert: durch sie müssen seit ihrem Inkrafttreten zahlreiche Unternehmensunterlagen übersetzt bzw. EBR-Sitzungen simultan gedolmetscht werden. Die diessemestrige LV setzt sich zum Ziel, die EBR-Richtlinie in einer praktischen Anwendung kennenzulernen und sie in beiden Sprachen auszuwerten. Textkorpus bildet eine nach Artikel 2 ausgearbeitete Vereinbarung über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter in einer gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppe (Bosch-Gruppe in Europa). Ausserdem soll in Eigenarbeit eine aus der durch die Richtlinie geschaffenen Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeiter entstandenen Charta über soziale Verantwortung bei einem anderen europaweit operienden Unternehmen ins Frazösische übersetzt werden.
Empfohlene Literatur: Die EBR-Richtlinie in ihrer neuen fassung befindet sich unter " http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:122:0028:0044:DE:PDF". Weitergehende Lektüre zur Richtlinie auf der Homepage des Europäischen Gewerkschaftsbundes unter :ewc @ etuc.org
Zusätzliche Informationen: Als Textkorpus dient der Bericht des Berichterstatters an das Gericht 1. Instanz in Sachen . Gleichzeitiger Besuch der Terminologieveranstaltung ist empfohlen.