Lehrende/r: Britta Tammen
Veranstaltungsart: Mittelseminar
Anzeige im Stundenplan: Recht
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 30
Voraussetzungen / Organisatorisches: Diie Veranstaltung wird in zwei Blöcken durchgeführt, die jeweils Freitag und Samstag stattfinden. Zusätzlich findet gegen Ende der Vorlesungszeit ein Termin statt, an dem die Klausur geschrieben wird. Das Seminar setzt keine rechtlichen Kenntnisse voraus. Da nicht zuletzt auch die Kompetenz zur Orientierung in verschiedenen Rechtsbereichen und der Umgang mit Rechtsnormen erhöht werden soll, sind Gesetzestexte in den Veranstaltungen erforderlich. Einzelheiten dazu finden sich in der Rubrik "Literatur". Arbeitsmaterialien werden im Vorfeld des Seminars bei ILIAS eingestellt. Um einen Leistungsnachweis zu bekommen, sollten Sie die Klausur am Ende des Semesters bestehen (was bislang allen Teilnehmer/innen gelungen ist) und zudem einen aktiven Beitrag zum Seminar leisten. Hierfür werde ich einige Wochen vor der ersten Veranstaltung in einer Themenübersicht verschiedene Vorschläge für Kurzreferate angegeben und Sie über Jogustine benachrichtigen. Dabei sind ca. 15 Minuten pro Person eingeplant und aus der Zeitangabe für die einzelnen Referatsvorschläge lässt sich entnehmen, ob sich etwa 2, 3 oder 4 Studierende zu einem Thema zusammenschließen können. Im Ordner "Literatur" finden sich bei ILIAS verschiedene Texte, die sich auch zur Vorbereitung der Kurzreferate jedenfalls als Einstieg heranziehen lassen.
Inhalt: Das Seminar soll einen kurzen Überblick über allgemeine rechtliche Fragen geben und sich dann schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht und dem Kinder- und Jugendhilferecht befassen. Im Familienrecht wird speziell das Kindschaftsrecht bearbeitet, bei dem es um die Rechtsbeziehungen des Kindes zu seinen Eltern geht. Dies betrifft insbesondere Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts sollen Unterstützungsmöglichkeiten der Jugendhilfe für Kinder und ihre Familien thematisiert werden. Es erfolgt ein Überblick über die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Hier wird ein Schwerpunkt auf den Leistungsangeboten und ein weiterer Schwerpunkt auf dem Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe liegen.
Empfohlene Literatur: • Trenczek, T./Tammen, B./Behlert, W.: Grundzüge des Rechts. 3. Aufl. München 2011 • Wabnitz, R.: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit. 2. Auflage München 2009 • Wabnitz, R.: Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit. 2. Auflage München 2009 • Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T.: Frankfurter Kommentar SGB VIII. 6. Auflage Baden-Baden 2009 • Wiesner, R. SGB VIII Kommentar 4. Auflage München 2011 Unbedingt erforderlich sind Gesetzestexte. Wir werden überwiegend mit folgenden Gesetzen arbeiten: • BGB • SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Das SGB VIII ist z.B. als dtv-Taschenbuch aus dem Beck-Verlag erhältlich. Außerdem kann es - wenn verfügbar - beim BMFSFJ als kostenlose Broschüre bestellt werden. Es kann auch im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Beim BGB ist das aufgrund des Umfangs nicht praktikabel. Es ist z.B. als dtv-Taschenbuch aus dem Beck-Verlag erhältlich: http://www.dtv.de/buecher/buergerliches_gesetzbuch_bgb_5001.html Daneben wären ein Grundgesetz und ein Strafgesetzbuch sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Besonders praktisch, aber ebenfalls nicht zwingend erforderlich wäre eine Gesetzessammlung, etwa Gesetze für die Soziale Arbeit aus dem Nomos-Verlag: http://www.nomos-shop.de/Gesetze-Soziale-Arbeit/productview.aspx?product=14158 In der Sammlung sind alle genannten Gesetze enthalten.
Zusätzliche Informationen: Noch ein organisatorischer Hinweis: Da ich immer erst am Freitag anreise kann es sein, dass ich mich u.U. bei einem Termin verspäte. Bitte haben Sie dann etwas Geduld.