Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Michael Droege
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Staatsrecht I
Semesterwochenstunden: 4
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Dozent: Professor Michael Droege
Inhalt: In der Vorlesung werden die wesentlichen formellen, institutionellen und materiellen Gehalte des Staatsorganisationsrechts behandelt, mithin die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat), Staatszielbestimmungen, Staatsfunktionen (Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung) und die Verfassungsorgane. Die Darstellung ist stark fallbezogen und hier ganz überwiegend in Auseinandersetzung mit realen verfassungsrechtlichen Fällen, zumal aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; sie folgt einem „integrierten“ Aufbau, d.h. die Verfassungsorgane werden jeweils in Verbindung mit dem korrespondierenden Strukturprinzipien vorgestellt; gleiches gilt für die sukzessive stattfindende Einführung in das Verfassungsprozessrecht (insb. Normenkontrollen, Föderalstreitigkeiten, Organstreit). Die Veranstaltung bemüht sich um die Vermittlung eines wirklichen Verständnisses der teilweise schwierigen, hoch abstrakten, aber darum auch intellektuell besonders anregenden Norm- und Argumentationsstrukturen im Staatsrecht, hingegen nicht so sehr darum, jedes Stoffdetail abzuarbeiten. Insoweit bleibt die begleitende Lektüre eines soliden Lehrbuchs (wie bei allen Vorlesungen) unabdingbar.
Empfohlene Literatur: H. Maurer, Staatsrecht I, 6. Aufl. 2010; Ch. Degenhart, Staatsrecht I, 26. Aufl. 2010; J. Ipsen, Staatsrecht I, 22. Aufl. 2010; I. v. Münch/U. Mager, Staatsrecht I, 7. Aufl. 2009