Lehrende/r: Prof. Dr. Matthias Pulte
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Rechtsgeschichte MA
Semesterwochenstunden: 1
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Solide historische Kenntnisse des Mittelalters werden erwartet.
Inhalt: Das Mittelalter war eine der produktivsten Epochen der Rechtsschöpfung und Gesetzgebung in der lateinischen Kirche. Das gilt in Deutschland insbesondere für die Regionen des Rheinlandes, der Pfalz und der Eifel. Wie funktionierte Gesetzgebung in der Kirche zu dieser Zeit? Wo waren die fruchtbarsten Stätten der Rechtsschöpfung? Wer waren die "Erfinder" kirchlicher Normen? Wie kam es zur Verbindlichkeit von kirchlichen Normen für die Gesamtkirche? Welche Autonomie blieb den Teilkirchen? Die Vorlesung soll einen Einblick geben in die Geschichte des Kirchenrechts und Verständnis wecken für Gesetzgebungsprozesse, die sich wesentlich von unserer Gegenwart unterscheiden. Aber: Können diese historisch bewährten und anerkannten Wege vielleicht nicht auch in einer golbalisierten Welt und einer Weltkirche mit pluralen Traditionen wieder lebendig werden?
Empfohlene Literatur: Péter Erdö, Die Quellen des Kirchenrechts, AiC 23, Frankfurt/M. 2002 Georg May, Kirchenrechtsgeschichte / Kirchenrechtsquellen, in TRE, 3. A. Bd. 19, Berlin et al., 1990, S. 1-44. Hans Erich Feine, Kirchliche Rechtsgeschichte. Die katholische Kirche, 5. A. Köln-Wien 1972. Plöchl, Willibald M., Geschichte des Kirchenrechts , Bd. I: Das Recht des ersten christlichen Jahrtausend. Von der Urkirche bis zum großen Schisma, 2. Aufl., Wien-München 1960; Bd. II: Das Kirchenrecht der abendländischen Christenheit 1055 bis 1517, 2. Aufl. Wien-München 1962; Bd. III: Das katholische Kirchenrecht der Neuzeit. Erster Teil, Wien-München 1959; Bd. IV: Das katholische Kirchenrecht der Neuzeit. Zweiter Teil, Wien-München 1966; Bd. V: Das katholische Kirchenrecht in der Neuzeit. Dritter Teil, Wien-München 1969.