Lehrende/r: Prof. Dr. Matthias Pulte
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Kirchl. Rechtsschutz
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die vorherige Teilnahme an einem kirchenrechtlichen Proseminar wird empfohlen. Ferner wird auf den Lektürekurs zur Vorlesung aufmerksam gemacht, in dem die komplexen Fragen des kirchlichen Rechtsschutzes weiter vertieft werden.
Inhalt: Nach ihrem historisch überkommenen Rechtsverständnis ist die Kirche eine societas perfecta inaequalis, eine Gesellschaft, die alle rechtlichen und tatsächlichen Mittel besitzt, um ihre Ziele zu erreichen. Da war es völlig selbstverständlich und unhinterfragt, dass diese Kirche auch eine umfassende Gerichtsbarkeit für sich beanspruchte und nach Maßgabe des Rechts gewährte. Seit dem 2. Vatikanum und dessen rechtlicher Umsetzung im CIC/1983 und CCEO/1990 wird die Kirche in Lehre und Jurisprudenz als Volk Gottes und Communio beschrieben. Hat das Folgen für die Rechtsprechung? Das kirchliche Prozessrecht und auch das materielle Strafrecht haben in der Codexreform eine beachtliche Entschlackung erfahren. War dies zum Vorteil oder zum Nachteil des gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsschutzes in der Kirche. Die Rechtsdogmatik wird in dieser Veranstaltung auch anhand von bekannten und eher unbekannten Prozessen erläutert. Desiderate der unvollendeten Reform des kirchlichen Rechtsschutzes werden aufgezeigt und reflektiert.
Empfohlene Literatur: Klaus Lüdicke et al. (Hrsg.),Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Kommentar zu den cann. 1400-1752. Joseph Listl, Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 2. A. Regensburg 1999, §§ 108-114.