Der Strafanspruch der Kirche in Fällen von sexuellem Missbrauch

Veranstaltungsdetails

Lehrende/r: Prof. Dr. Matthias Pulte

Veranstaltungsart: Seminar

Anzeige im Stundenplan: Strafanspruch

Semesterwochenstunden: 2

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 6

Voraussetzungen / Organisatorisches:
Dieses Seminar findet als Blockseminar statt.
Zeit und Ort der Vorbesprechung: 11. Juli 2011, 17.00-18.30 Uhr, Dienstzimmer Prof. Pulte, Forum 5, R 01-539

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Blockseminar. Dieses findet statt vom 4.-6.10.2011 im Bildungshaus des Bistums Eichstätt, Schloss Hirschberg.
Nach der Tagung findet eine Nachbesprechung der Veranstaltung statt.
Der Leistungsnachweis wird durch aktive Teilnahme und die Protokollierung eines Vortrags sowie der anschließenden Diskussion erworben. Beides soll kritisch reflektiert werden.

Inhalt:
Nach der Welle der Anzeigen gegen Geistliche wegen sexuellen Missbrauchs kommt es nun vermehrt zu Verfahren nach kirchlichem Strafrecht. Diesbezüglich scheint der Erfahrungsschatz der Kirche gering zu sein. Aber schon im Vorfeld stellen sich wichtige Fragen: Wie kann bzw. soll eine Diözese mit Beschuldigten umgehen? Was ist von den üblichen sofortigen Suspendierungen zu halten? Wie steht es um den Schutz des guten Ruf der Beschuldigten? Was ist, wenn beim Handeln der Diözesen anstelle der entsprechenden kirchenrechtlichen Konzepte ein allgemeines Verständnis von „Suspendierung“, „Beurlaubung“ oder „Ruhestandsversetzung“ Platz greift? Und wenn es dann zum Strafverfahren kommt: Was ist „sexueller Missbrauch“? Was regelt c. 1395 § 2 CIC konkret? Und was ist eine gerechte Strafe?

Empfohlene Literatur:
Auf die einschlägigen Dokumente wird in der vorbereitenden Veranstaltung hingewiesen.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende/r
1 Mo, 11. Jul. 2011 17:00 18:30 Dienstzimmer Prof. Pulte, Forum 5, R 01-539 Prof. Dr. Matthias Pulte
Übersicht der Kurstermine
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Lehrende/r
Prof. Dr. Matthias Pulte