Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Rolf Gundlach
Veranstaltungsart: Vorlesung mit Übung
Anzeige im Stundenplan: TextAmarna
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Inhalt: Die Nachamarnazeit wird normalerweise ab dem Tod Echnatons gerechnet. Diesen Beginn dürfen wir jedoch nicht punktuell sehen, da die Endzeit Echnatons noch einigermaßen im Dunkeln liegt. Möglicherweise – zumindest wird es von einigen Autoren angenommen - war der König am Ende seiner Herrschaft zum traditionellen Kultbetrieb zurückgekehrt. Dagegen kann man das Ende der Nachamarnazeit – je nach Gesichtspunkt – relativ deutlich abgrenzen, zwar auch als „Bereich“, aber immerhin „belegt“. Im Folgenden wird die Nachamarnazeit von dem Übergang von Echnaton zu der Herrschaft von Semenchkare/Meritaton bis zum Ende Sethos I. gerechnet, also unter Einschluß der Verfemung Echnatons und der Restaurationsvermerke in den Tempeln. Mit dem Ende Haremhabs und der Regierungen Ramses I. und Sethos I. überschneidet sich also die Nachamarnazeit mit der Ramessidenepoche. Als typisch für die Nachamarnazeit sollen somit die staatlichen und kultischen Aspekte und damit deren Belege in den Vordergrund gestellt werden, also die Änderungen der Königsideologie, die kultische und rechtliche Neuordnung Ägyptens, deren theologische Begründung sowie die Änderungen in der Zusammensetzung der „Hofgesellschaft“ und der geschichtliche Übergang von der „Friedenszeit“ des 14. Jahrhunderts bis zum Beginn der Epoche der „Pax aegypto-hethitica“. Als wichtigste Textzeugnisse – fallweise ergänzt durch architektonische und ikonographische Befunde – lassen sich nennen 1) Die Titulaturen der Könige Semenchkare (und seiner Königin Meritaton), Tutanchamun, Eje, Haremhab, Ramses I. und Sethos I. 2) Das Restaurationsedikt des Tutanchamun sowie weitere Texte aus dem thematischen Umfeld des Ediktes, 3) Aussagen zum Opetfest aus Luxor, 4) Texte aus dem Grab des Vizekönigs Hui, des Wesirs Weser-Mentju und vor allem aus der Beamtenzeit des Haremhab, 5) Texte aus der Regierungszeit des Eje unter Einschluß der Bezeugungen des Vizekönigs Paser, 6) Die Krönungsberichte des Haremhab, 7) Das Rechtsdekret des Haremhab und die inhaltlichen Beziehungen zum Edikt des Tutanchamun 8) Die Belege zu Beamten des Haremhab, insbesondere der Schatzhausvorsteher Maja, des Gottesvaters Neferhotep und des (späteren Königs) Paramses, 9) Der Denkstein Sethos I. in der Kapelle Ramses I. in Abydos. Die Texte können entnommen werden dem letzten Heft der Urk. IV (S. 2024 – 2179) sowie für die Textgruppe 9 den Veröffentlichungen von S. Schott, Der Denkstein Sethos I (NAWG 1964) und K.A.Kitchen, Ramesside Inscriptions I, S. 110-114) . Die einzelnen Texte werden nach Absprache anhand der hieroglyphischen Wiedergaben und dann vor allem durch Lektüre der Übersetzungen vorbereitet und nach einer Einführung mittels einer Kurzvorlesung besprochen und diskutiert. Diese Vorlesung mit Kolloquium soll in einem späteren Semester fortgesetzt werden. Es ist geplant, am Ende des Semesters mündliche Prüfungen als Grundlage von Zeugnissen abzuhalten.