Lehrende/r: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Veranstaltungsart: Vorlesung/Übung
Anzeige im Stundenplan: Evang. Kirchenrecht
Semesterwochenstunden: 3
Credits: 6,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die Veranstaltung stützt sich u. a. auf Text- und Gruppenarbeit und findet in jeweils dreistündigen Einheiten an folgenden Terminen statt: 14.04., 28.04., 05.05., 19.05., 02.06., 16.06., 30.06 - 15 - 17 h, R 00-515 Das Nähere wird in der Veranstaltung vereinbart.
Inhalt: In der Veranstaltung geht es um den Kernbereich des evangelischen Kirchenrechts, nämlich um das Recht des Gottesdienstes, der kirchlichen Lebensordnungen (zu Taufe, Abendmahl, Konfirmation und kirchl. Bestattung) und der Seelsorge ebenso wie um Gemeindeleitung, Gemeindefinanzierung und die Mitarbeit in der Gemeinde in verschiedenen Funktionen (Verkündigung, Erziehung u. a.). Hierbei sollen Überlegungen aus Ekklesiologie und Praktischer Theologie mit dem geltenden Kirchenrecht in einen Dialog gebracht werden.
Empfohlene Literatur: Germann, Michael (Hrsg.): Staatskirchenrecht und Kirchenrecht. Textauswahl. Ausgabe für Mainz, Halle 2009 Schilberg, Arno: Evangelisches Kirchenrecht in Rheinland, Westfalen und Lippe. Grundriss für die Aus- und Weiterbildung, Stuttgart 2003 Stein, Albert: Evangelisches Kirchenrecht. Ein Lernbuch, 3. Aufl., Neuwied u. a. 1992