Lehrende/r: PD Dr. med. Christoph Brochhausen-Delius; und zus. wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Veranstaltungsart: Praktikum
Anzeige im Stundenplan: Pr: Pathologie I
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: 1 | 60
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Voraussetzungen / Organisatorisches: Leistungen in "Pathologie 1" werden gemeinsam mit denen in "Pathologie 2" und "Pathologie 3" zum Gesamtergebnis für den Leistungsnachweis im Pflichtfach "Pathologie" zusammengefaßt. Hierzu gilt folgende Regelung: Voraussetzungen für die Erlangung des Scheins in "Pathologie" sind a) das Bestehen der beiden Klausuren in "Pathologie 1" und "Pathologie 2" (jeweils 50 Ja/Nein-Fragen, absolute Bestehensgrenze: 70 %, relative Bestehensgrenze 22 Prozentpunkte unterhalb des von allen Klausurteilnehmern erzielten Mittelwertes, wobei die Zahl zum Bestehen notwendiger richtig beantworteter Fragen nach oben aufgerundet wird (Beispiel: Mittelwert 40 Punkte, abzüglich 22 Prozentpunkte hiervon entsprechend 8,8 Punkte = 31,2 Punkte; Bestehensgrenze somit 32), b) das Bestehen der beiden Testate in den zugehörigen Praktika (Mikroskopierprüfung an 6 Präparaten, Bestehensgrenze: 5). Die Klausurleistungen von höchstens 100 Punkten können durch die regelmäßige Teilnahme am freiwilligen Kurs "Pathologie 3" um 4 Punkte erhöht werden; nicht bestandene Klausuren können durch die Teilnahme an "Pathologie 3" nicht ausgeglichen werden. Nach Vorliegen aller Voraussetzungen werden folgende Noten erteilt: bis 74,9 Punkte = ausreichend; 75-79,9 Punkte = befriedigend; 80-84,9 Punkte = gut; ab 85 Punkten = sehr gut. Bitte beachten Sie folgende drei Sonderregelungen: Studierende, die einen Teilschein von einer anderen deutschen oder ausländischen Universität bereits erhalten haben oder bei geplantem Ortswechsel einen Teilschein benötigen, wenden sich an den Unterrichtsbeauftragten. Studierende anderer Universitäten, die in Mainz auf Zeit studieren (z.B. Erasmus-Studenten) und den Leistungsnachweis "Pathologie" oder Teile hiervon an ihrer Heimatuniversität anerkennen lassen möchten, sollten sich ebenfalls an den Unterrichtsbeauftragten wenden. Studierenden der Zahnmedizin und Zahnärzten werden bereits erbrachte Studienleistungen im Fach Pathologie nach Absprache mit dem Unterrichtsbeauftragten anerkannt.
Zusätzliche Informationen: Testat im Praktikum am Ende des Kurses zu den üblichen Zeiten: Gr. A: 05.07.2010, Gr. B: 29.06.2010, Gr. C: 02.07.2010 (Mikroskopierraum 708 Pathologie) Termine für die Wiederholung der Mikroskopiertestate: 16.07.2010, 08:30-09:00 Uhr; Mikroskopierraum 708 Pathologie Termin für die Wiederholung der Klausur: 12.07.2010, 08:30-9:15; Hörsaal 708
Pr: Pathologie I
PD Dr. med. Christoph Brochhausen-Delius; und zus. wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Pr: Pathologie I A
Mo, 12. Apr. 2010 [11:00]-Mo, 12. Jul. 2010 [13:00]
Pr: Pathologie I B
Di, 13. Apr. 2010 [17:30]-Di, 13. Jul. 2010 [19:30]
Pr: Pathologie I C
Fr, 16. Apr. 2010 [08:00]-Fr, 16. Jul. 2010 [10:00]