Lehrende/r: Prof. Dr. Stefan Biesterfeld
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Vl: Pathologie III
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: 1 | 200
Voraussetzungen / Organisatorisches: Bitte beachten Sie die Aushänge der Einrichtungen.
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um einen fakultativen Teilschein im Rahmen des Leistungsnachweises "Pathologie". Erbrachte Leistungen am freiwilligen Kurs "Pathologie 3", der einen makropathologisch betonten Charakter hat, werden gemeinsam mit denen in "Pathologie 1" und "Pathologie 2" zum Gesamtergebnis für den Leistungsnachweis im Pflichtfach "Pathologie" zusammengefaßt. Hierzu gilt folgende Regelung: Voraussetzungen für die Erlangung des Scheines in "Pathologie" sind a) das Bestehen der beiden Klausuren in "Pathologie 1" und "Pathologie 2" (jeweils 50 Ja-/Nein-Fragen, Bestehensgrenze: 70%), b) das Bestehen der beiden Testate in den zugehörigen Praktika (Mikroskopierprüfung an 6 Präparaten, Bestehensgrenze: 5). Die Klausurleistungen von höchstens 100 Punkten können durch die regelmäßige Teilnahme am freiwilligen Kurs "Pathologie 3" um 4 Punkte erhöht werden; war in einer der beiden Klausuren in "Pathologie 1" oder "Pathologie 2" die Bestehensgrenze verfehlt, so kann diese Klausur durch die erfolgreiche Teilnahme an "Pathologie 3" ausgeglichen werden, sofern die Bestehensgrenze auf diese Weise erreicht würde. Weitere auf die Gesamtnote anrechenbare Leistungserbringungen (Referate, mündliche Zusatzprüfungen, Tagespraktika etc.) sind nach Vereinbarung mit dem Unterrichtsbeauftragten möglich. Nach Vorliegen aller Voraussetzungen werden folgende Noten erteilt: 70-74 Punkte = ausreichend; 75-79 Punkte = befriedigend; 80-84 Punkte = gut; ab 85 Punkte = sehr gut. Bitte beachten Sie folgende drei Sonderregelungen: Studierende, die einen Teilschein von einer anderen deutschen oder ausländischen Universität bereits erhalten haben oder bei geplantem Ortswechsel einen Teilschein benötigen, wenden sich an den Unterrichtsbeauftragten. Studierende anderer Universitäten, die in Mainz auf Zeit studieren (z.B. ERASMUS-Studenten) und den Leistungsnachweis "Pathologie" oder Teile hiervon an ihrer Heimatuniversität anerkennen lassen möchten, sollten sich ebenfalls an den Unterrichtsbeauftragten wenden. Studierenden der Zahnmedizin und Zahnärzten werden bereits erbrachte Studienleistungen im Fach Pathologie nach Absprache mit dem Unterrichtsbeauftragten anerkannt.