Lehrende/r: Dr. Hauke Dorsch
Veranstaltungsart:
Proseminar
Anzeige im Stundenplan:
Wassermusik
Semesterwochenstunden:
2
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
- | 16
Anmeldegruppe: Regionale Studien / Themengebiete der Ethnologie, 07.798.105
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie
Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Regelmäßige aktive Teilnahme und Gestaltung einer Sitzung (in Form von Impulsreferaten und angeleiteten Arbeitsgruppen oder Referaten mit anschließender Diskussion).
Voraussetzung für eine Modulprüfung: Verfassen einer Hausarbeit.
Lesekenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt. Französisch ist erwünscht.
Weitere Informationen hierzu in der ersten Sitzung.
Inhalt:
Dieses Seminar folgt dem Verlauf des Nigerflusses mit der Hilfe ethnologischer, historischer, geographischer und literarischer Texte. So vermeintlich disparate Themen wie Genealogien vergangener Herrscherhäuser, europäische Entdeckungsreisen, das Spiel traditioneller Spießlauten, der Schutz alter Manuskripte vor Dschihadisten, regionaler Nomadismus und transnationale Migration sowie die Vergiftung des Mündungsdeltas durch Öl werden durch den Fluss verbunden.
Empfohlene Literatur:
Empfohlene Literatur zur atmosphärischen Einstimmung.: Boyle, T.C., 2014: Wassermusik. Roman. München: Hanser
Zusätzliche Informationen:
Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.
2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.
3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.
4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuelen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“
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