Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Volker Erb
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Strafrecht IV
Semesterwochenstunden: 4
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaft im 3. und 4. Fachsemester. Die Semesterabschlussklausur ist Teil der strafrechtlichen Zwischenprüfung. Auch wenn die Zwischenprüfung durch Teilnahme an den Prüfungen in Strafrecht I und II schon bestanden sein sollte, wird empfohlen, auch an der Klausur im Strafrecht IV teilzunehmen, da die Eigentums- und Vermögensdelikte zentraler Bestandteil der Großen Übung und des Examens sind.
Inhalt: Die Vorlesung schließt an die Vorlesung »Strafrecht II« aus dem Sommersemester an. Erläutert werden die Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, Raubdelikte und Sachbeschädigung sowie Betrug, Erpressung und Untreue etc.), die Urkundendelikte und die nachträglichen Hilfeleistungen. Der Stoff wird systematisch dargestellt, mit kleinen Beispielsfällen veranschaulicht und mit Wiederholungen vertieft.
Empfohlene Literatur: Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung gegeben.
Zusätzliche Informationen: Nach Vorlesungsende wird eine Semesterabschlussklausur angeboten, die Bestandteil der Zwischenprüfung ist. Termin wird voraussichtlich der 18.2.2018 sein.