Lehrende/r: Dr. habil. Holger Tröbs
Veranstaltungsart:
Sprachkurs
Anzeige im Stundenplan:
Bambara I
Semesterwochenstunden:
4
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
- | 20
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie
Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Kontingentschema: Sprachkurs Afrikanische Philologie
Kernfach BA Ethnologie / BA Ethnologie und Afrikastudien; Priorität 1; Anteil 60%
BA-Linguistik; Priorität 2; Anteil 35%
Voraussetzungen / Organisatorisches:
regelmäßige Teilnahme
regelmäßige schriftliche Arbeiten / Hausaufgaben
Abschlussklausur
Inhalt:
Der Kurs dient der Einführung in das Bambara, der Nationalsprache Malis.
Im Mittelpunkt steht der Erwerb grammatischer Kenntnisse, wobei einfache
Übungstexte und kurze Dialoge zugrunde gelegt werden.
Empfohlene Literatur:
Kastenholz, R. 1998. Grundkurs Bambara (Manding) mit Texten. Köln: Köppe.
Morales, J. 1996. J'apprends le bambara. Paris: Karthala.
Touré M.& K. Touré 1996. Bambara Übungsbuch. Köln: Köppe
Zusätzliche Informationen:
Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.
2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.
3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.
4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuelen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“
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