Lehrende/r: Prof. Dr. Susanne Heinemeyer
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Römisches Recht I
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die Vorlesung richtet sich an Studierende ab dem 1. Fachsemester und historisch Interessierte. Am Ende der Vorlesung wird durch eine Abschlussklausur die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundlagenscheins i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 5 JAPO bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SPBO geboten.
Inhalt: Behandelt wird die Geschichte des römischen Rechts von den Anfängen bis zur Kodifikation durch Justinian. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des römischen Privatrechts und seinen wichtigsten Rechtsinstituten. Hierbei werden fortlaufend Bezüge zum heute geltenden Recht hergestellt und auf diese Weise die Grundlagen des BGB erläutert. Besondere Berücksichtigung finden auch die für die rechtliche Entwicklung maßgeblichen sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe.
Empfohlene Literatur: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben.