Lehrende/r: Fabian Barthels; Dr. rer. nat. Frank Christian Kersten; Jun.-Prof. Dr. Marie-Luise Winz
Veranstaltungsart:
Praktikum
Anzeige im Stundenplan:
Quant. Best. Arznei.
Semesterwochenstunden:
10
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
- | -
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Praktikum nach Anlage 2 der Approbationsordnung für Apotheker wird bescheinigt, wenn der Studierende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse über den der Lehrveranstaltung zugehörigen Wissensstoff nachgewiesen hat in Form von:
0. Bestehen der Sicherheitsklausur (E-Klausur, vor Beginn des Praktikums)
1. Bestehen der Zwischenprüfung (E-Klausur, zur Mitte des Semesters)
2. Bestehen des Praktikums
3. Bestehen der Abschlussprüfung (gegen Semesterende)
Zu 1) Bei der Zwischenprüfung (E-Klausur) werden folgende Lehrinhalte geprüft:
- Inhalte der Vorlesung (2 SWS) „Pharmazeutische/Medizinische Chemie I
(Quantitative Analytik)“ bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung
- Inhalte der Seminare zum Praktikum bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung
- Inhalte des Praktikums bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung
zu 2) Der Nachweis der praktischen Kenntnisse wird in Form von Praktikumsaufgaben mit entsprechenden Protokollen sowie in Form von Zwischenprüfungen (s.o.) und Testaten erbracht.
zu 3) An den Abschlussprüfungen kann in der Regel nur teilnehmen, wer die erforderlichen praktischen Kenntnisse (erfolgreicher Abschluss von Punkt 2) erfolgreich nachgewiesen hat.
zusätzliche Hinweise:
Zwischenklausur: Wer die Zwischenklausur (E-Klausur) nicht besteht, darf das Praktikum des aktuell angefangenen Semesters nicht mehr fortsetzen. Wiederholer müssen im kommenden Semester erneut von Semesterbeginn an teilnehmen, d.h. sie müssen sowohl den bereits absolvierten praktischen Teil (Laborversuche) sowie den theoretischen Teil (Seminare und Klausuren, incl. Sicherheitsklausur) erneut besuchen.
Wer die Zwischenklausur nicht besteht, muss nur den anteiligen Betrag der ersten Semesterhälfte begleichen.
Neue Studienordnung: Mit inkrafttreten der neuen Studienordnung, muss der bestandene praktische Teil nicht mehr wiederholt werden.
Semesterrechnung: Nach dem ersten Teil des Semesters (vor der Zwischenklausur) werden die verbrauchten Chemikalien und Materialien in Rechnung gestellt. Diese muss vor der Zwischenklausur an der Chemikalienausgabe beglichen werden. Ähnliches gilt für die zweite Semesterhälfte. Hier muss die Abschlussrechnung vor der Abschlussklausur beglichen werden.
Anwesenheit: bei den praktischen Lehrveranstaltungen und Seminaren handelt es sich ausnahmslos um Pflichtveranstaltungen, d.h. die regelmäßige Teilnahme ist verbindlich. Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen derartigen angesetzten Veranstaltungen anwesend war. Unentschuldigtes Fernbleiben von den Pflichtveranstaltungen ist nicht möglich. Ein krankheitsbedingtes bzw. ein nicht vom Studierenden zu vertretenes Fehlen muss umgehend den Assistenten sowie dem Praktikumsleiter mitgeteilt werden. In ausgewählten Fällen kann der Praktikumsleiter ein ärztliches Attest fordern. In begründeten Fällen von Fehlzeiten, die nicht von der Studierenden oder dem Studierenden zu vertreten sind, kann in Absprache mit dem zuständigen Veranstaltungsleiter dennoch eine erfolgreiche Teilnahme attestiert werden.
Besonderheiten während der Corona-Pandemie (SoSe2020, WiSe2021, ...):
Durch die Umwandlung von Präsenzveranstaltungen in digitale Lerninhalte, finden einige Seminare, Übungen und Zusatztermine primär über "Microsoft Teams" oder "Panopto" statt. Während ein Großteil der Veranstaltungen asynchron angelegt ist um flexible Bearbeitung zu ermöglichen, sind interative Veranstaltungstermine (Übungen, studentische Seminare) als synchrone Online-Präsenztermine in Jogustine hinterlegt. Einige dieser Termine können auch außerhalb der eigentlichen Vorlesungszeit liegen. Konkret gilt dies für die zu bearbeitenden digitalen Lerninhalte in Ilias für das WiSe20/21. Die (asynchrone) Bearbeitung der Aufgaben ist hierbei für den Zeitraum 16.10-06.11.2020 angesetzt.
Weiterhin ist die Zwischenklausur unter Einhaltung der coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln derzeit nicht als E-Klausur möglich und findet als klassische schriftliche Prüfung statt.
Inhalt:
Im Rahmen des Praktikums werden über acht Praktikumswochen hinweg 12 Analysen bestimmt sowie die dafür nötigen Maßlösungen selbst hergestellt. Mit der Abschlussanalyse, einer Doppelbestimmung, darf erst begonnen werden, wenn zuvor alle Versuche als richtig bewertet wurden. Die Protokollhefte zu den jeweiligen Versuchen müssen spätestens zwei Wochen nach Versuchsdurchführung zur ersten Abgabe bei den Assistenten abgegeben werden.
In parallelen Seminaren und Laborbesprechungen wird auf die Grundlagen des chemischen Rechnens und der Statistik eingegangen sowie theoretische Einführungen zu den jeweiligen Analysen gegeben. Mit Ausnahme der Vorlesung ist für alle anderen Veranstaltungen die Teilnahme verpflichtend.
Empfohlene Literatur:
- Skripte/Seminarunterlagen (siehe reader.uni-mainz.de)
- Ehlers: Analytik II- Quantitative und instrumentelle pharmazeutische Analytik
- Ehlers: Analytik II- Prüfungsfragen
- Beyer: Quantitative Anorganische Analyse
- Bracher, Dombeck, Ettmays, Krauß: Arbeitsbuch quantitative anorganische Analyse
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