03.135.16221 Trialogseminar zur EMRK

Veranstaltungsdetails

Lehrende/r: N.N.

Veranstaltungsart: Seminar

Anzeige im Stundenplan: Trialogseminar

Semesterwochenstunden: 1

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: 15 | 20

Voraussetzungen / Organisatorisches:
Im Wintersemester 2018/19 veranstaltet die Schule des Deutschen Rechts im Rahmen der Zusammen-arbeit der Juristischen Fakultäten der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Jagiellonen-Universität Krakau, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Mohyla-Akademie Kiew das 17. Deutsch-Polnisch-Ukrainische Trialog-Seminar zu dem Thema „Die EMRK als Europäischer Grund-rechtsstandard“.

Das Trialog-Seminar im Rahmen dieser Kooperation wird als Blockseminar vom 07. bis 08.12.2018 in Mainz durchgeführt. Für die Mainzer Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aus der nachfolgenden Themenliste die mit „MZ“ markierten Themen vorgesehen.

I. Die Idee der Menschenrechte
1. Die Magna Charta Libertatum (1215)
2. Menschenrechte im Zeitalter der Aufklärung (Locke, Rousseau, Kant)
3. Virginia Declaration of Rights (1776) („MZ“)
4. Déclaration des droits de l'homme et du citoyen (1789)

II. Die Bedeutung der EMRK für die Europäische Union
1. Die Grundrechte der EMRK als allgemeine Grundsätze des Unionrechts
2. Die EMRK und die Europäische Grundrechtecharta („MZ“)
3. Die Bedeutung der Entscheidungen des EGMR für die Rechtsprechung des EuGH
4. Die Dogmatik des EGMR in der Entscheidung Bosphorus Air gegen Republik Irland
5. Der Beitritt der EU zur EMRK

III. Die Wirkung der EMRK in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten
1. Die Wirkung der EMRK in der Ukraine
2. Die Wirkung der EMRK in Polen
3. Die Wirkung der EMRK in Deutschland („MZ“)
4. Die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK

IV. Die Verfahren vor dem EGMR
1. Die Staatenbeschwerde
2. Die Individualbeschwerde
3. Bindungswirkungen der Urteile des EGMR („MZ“)
4. Einstweilige Anordnungen des EGMR

V. Ausgewählte Verfahren vor dem EGMR
1. Ukraine gegen Russische Föderation (Nummer 20958/14, 42410/15, 8019/16 und
70856/16)
2. Broniowski gegen Polen (Nummer 31443/96)
3. von Hannover gegen Deutschland 2 (Nummer 40660/08 und 60641/08) („MZ“)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jeweils eine Seminararbeit im Umfang von 15 Seiten
anzufertigen und ein 15-minütiges Referat zu halten. Bei der Anfertigung der Seminararbeit werden
die Studierenden von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Lehrstuhls betreut.

Interessentinnen und Interessenten sind gebeten, sich möglichst umgehend bei Ass. iur. Susann
Langer (sulanger@uni-mainz.de; Zimmer 01/165, Haus Recht und Wirtschaft, Altbau, 1. Stock) unter
Angabe ihres Wunschthemas zu melden.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende/r
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