Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Meinrad Dreher
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Versicherungsrecht
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Ab 3. Semester Ankündigung auf der Homepage des Lehrstuhls von Professor Dreher und Aushängen. https://dreher.jura.uni-mainz.de/aktuelles/
Inhalt: "Jährlich werden mehr als 50 Millionen Schadenfälle von der Versicherungswirtschaft abgewickelt und mehr als eine Million Prozesse geführt, an denen Versicherer beteiligt sind" (so schon NJW 2003, Heft 22 S. III). Jedem Juristen wird in seiner Berufspraxis daher das Versicherungsrecht begegnen, für Interessierte bietet die Versicherungswirtschaft attraktive Arbeitsplätze. Die Vorlesung Versicherungsrecht gibt einen Einstieg in die Materie. Sie bietet einen Überblick über die Grundlagen der Privatversicherung, das allgemeine Versicherungsvertragsrecht, die Schaden- und die Summenversicherung, die Rückversicherung, das Versicherungsunternehmensrecht und die anwaltliche Praxis in Versicherungssachen. Immer wichtiger werden versicherungsrechtliche Kenntnisse auch in eigener Sache. Wogegen müssen sich Studierende versichern? Was ist sinnvoll, was nicht? Welche Fehler muss man vermeiden? Auf alle diese Fragen gibt es in der Vorlesung konkrete Antworten.
Empfohlene Literatur: In der Vorlesung wird ein ausführliches Literaturverzeichnis ausgegeben und besprochen.
Zusätzliche Informationen: Versicherungsrecht I. Teil: Grundlagen § 1 Die Versicherung als praktisches und theoretisches Phänomen § 2 Zur Geschichte der Versicherung § 3 Der Rechtsbegriff der (Privat-)Versicherung § 4 Die Rechtsgrundlagen § 5 Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen II. Teil: Versicherungsunternehmensrecht § 6 Die privatrechtlichen Versicherungsunternehmen § 7 Die öffentlichrechtlichen Versicherungsunternehmen § 8 Die Versicherungsvermittler § 9 Die Versicherungsaufsicht § 10 Deutsches und europäisches Versicherungskartellrecht III. Teil: Allgemeines Versicherungsvertragsrecht § 11 Die Begründung des Versicherungsverhältnisses § 12 Die Änderungen des Versicherungsverhältnisses § 13 Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses § 14 Die Pflichten und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 15 Die Pflichten des Versicherers IV. Teil: Schadensversicherung 1. Kapitel: Allgemeines Schadensversicherungsrecht § 16 Schaden und Interesse § 17 Die Veräußerung der versicherten Sache § 18 Über- und Unterversicherung § 19 Mehrfache Versicherung § 20 Der Schadensfall und die Entschädigung 2. Kapitel: Besonderes Schadensversicherungsrecht V. Teil: Summenversicherung VI. Teil: Rückversicherung VII. Teil: Anwaltliche Praxis in Versicherungssachen