Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Heike Grieser
Veranstaltungsart: online: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Zeiten des Übergangs
Semesterwochenstunden: 1
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Modul 17 (Mag.Theol.): Vertiefung im Bereich der Alten und der Mittleren und Neueren Kirchengeschichte Wahlpflichtmodul B9 (Beifach Theologie): Vertiefung im Bereich der Alten und der Mittleren und Neueren Kirchengeschichte
Inhalt: Die Entscheidung Kaiser Konstantins, das Christentum zu fördern, stellt eine wichtige Zäsur in der Geschichte des frühen Christentums dar. Die Vorlesung skizziert zunächst verschiedene Aspekte des neuen Verhältnisses von Kirche und Staat im Osten bis hin zu Kaiser Justinian. Danach wendet sie sich dem „breiten Streifen des Übergangs“ zum frühen Mittelalter mit den entstehenden germanischen Nachfolgestaaten zu, wobei ein Schwerpunkt auf der Entscheidung Chlodwigs zur Taufe und deren Konsequenzen für die Merowinger liegt. Dabei soll auch die Frage nach dem Umgang mit dem christlich-antiken Erbe im Fokus des Interesses stehen. Die Übung zur Vorlesung vertieft die dort angesprochenen Themen durch die Lektüre und Diskussion einschlägiger Quellen.
Empfohlene Literatur: Arnold Angenendt, Das Frühmittelalter. Die abendländische Christenheit von 400 bis 900, Stuttgart ³2001; Henning Börm, Westrom. Von Honorius bis Justinian, Stuttgart 2013; Mischa Meier, Geschichte der Völkerwanderung. Europa, Asien und Afrika vom 3. bis zum 8. Jahrhundert n.Chr., München 2019; Rene Pfeilschifter, Die Spätantike. Der eine Gott und die vielen Herrscher, München 2014; Sebastian Scholz, Die Merowinger, Stuttgart 2015.
Digitale Lehre: Da die Vorlesung als digitale Lehrveranstaltung angeboten werden muss, findet sie zu den entsprechenden Zeiten über Microsoft Teams statt. Dieses kann hier heruntergeladen werden: https://products.office.com/de-de/microsoft-teams/download-app. Die Anmeldung bei Microsoft Teams erfolgt nach dem Download über Ihre Uni Mainz-Mailadresse mit zugehörigem Passwort.