07.068.205 Übung Neueste Geschichte: Verfassungsschutz in der Weimarer Republik

Veranstaltungsdetails

Lehrende/r: Amelie Tscheu

Veranstaltungsart: online: Übung

Anzeige im Stundenplan: Ü.Neueste.Ges.

Semesterwochenstunden: 2

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 13

Anmeldegruppe: WS 2122 Üb NG

Prioritätsschema: Senatsrichtlinie
Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie

Voraussetzungen / Organisatorisches:
Keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
B.A. Geschichte: Diese Übung ist Bestandteil des Moduls 5 (Neueste Geschichte). Die Übung ist unbenotet; vorausgesetzt wird eine aktive Teilnahme an der Übung.
B.A. KF, M.A., M.Ed. Geschichte: Diese Übung ist Teil des Aufbaumoduls Neuzeit. Die Übung ist unbenotet; vorausgesetzt wird eine aktive Teilnahme an der Übung.

Inhalt:
In der Bewertung der Weimarer Verfassung wird gerade im Kontrast zum Grundgesetz der BRD immer wieder auf deren vielfältige konzeptionelle Mängel verwiesen. Die Kritik richtet sich hierbei nicht nur auf inhaltliche Schwächen der Weimarer Verfassung sondern auch auf fehlende Schutzmechanismen, um ihre rechtspolitische Geltung zu gewährleisten.

Tatsächlich gingen im Verlauf der Weimarer Republik von legislativer Seite jedoch zahlreiche Initiativen aus, um der Verfassung diese Geltung zu verschaffen bzw. sie vor innenpolitischen Angriffen zu schützen. Sie betrafen u.a. die Einrichtung des Staatsgerichtshofs zum Schutz der Republik, die Verabschiedung verschiedener Notverordnungen und Republikschutzgesetze sowie allgemeiner Grundsätze im Umgang mit politischen Straftätern. Die rechtspraktische Bedeutung der legislativen Initiativen ist am Beispiel verschiedener öffentlichkeitswirksamer Hochverratsprozesse nachzuvollziehen, zu denen u.a. der Hitler-Ludendorff-Prozess vor dem Münchner Volksgericht 1924 und der Hochverratsprozess gegen die Ulmer Reichswehroffiziere 1929/30 vor dem Leipziger Reichsgericht zählen.

Basis der rechtsgeschichtlichen Einordnung der Urteile sind zudem das ihnen zugrundeliegende juristische Staatsverständnis als Folge des politischen Systemwechsels vom Kaiserreich zur Republik sowie die konzeptionelle Unterscheidung zwischen Staats- und Republikschutz.

Insofern sollen im Rahmen der Übung als quellenkritische Grundlage sowohl einzelne strafrechtliche Bestimmungen, Prozessakten, als auch grundlegende Texte der akademische Staatsrechtslehre untersucht werden. Damit soll die Übung gleichzeitig als Einführung in das breite Feld der Rechtsgeschichte dienen.

 

Allgemeine Information:

Voraussetzung für eine aktive Teilnahme an der Übung ist neben der vorbereitenden Quellenlektüre die Ausfertigung eines Kurzreferats.

Da die Übung als Blockveranstaltung mit je zwei Sitzungen stattfinden wird, soll jeder Block gleichmäßig in eine gemeinsame Diskussion- und eine Gruppenarbeitsphase mit anschließender Auswertung unterteilt werden.
 

Empfohlene Literatur:
Christoph Gusy, Weimar – die wehrlose Republik? Verfassungsschutzrecht und Verfassungsschutz in der Weimarer Republik, Tübingen 1991.

Friedrich-Christian Schroeder, Der Schutz von Staat und Verfassung im Strafrecht. Eine systematische Darstellung, entwickelt aus Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung, München 1970.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende/r
1 Mo, 18. Okt. 2021 16:15 19:45 Online Amelie Tscheu
2 Mo, 25. Okt. 2021 16:15 19:45 Online Amelie Tscheu
3 Mo, 8. Nov. 2021 16:15 19:45 Online Amelie Tscheu
4 Mo, 15. Nov. 2021 16:15 19:45 Online Amelie Tscheu
5 Mo, 22. Nov. 2021 16:15 19:45 Online Amelie Tscheu
6 Mo, 29. Nov. 2021 16:15 19:45 Online Amelie Tscheu
7 Mo, 6. Dez. 2021 16:15 19:45 Online Amelie Tscheu
Übersicht der Kurstermine
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Amelie Tscheu