Lehrende/r: Dr. Matthias Gemählich
Veranstaltungsart: Übung
Anzeige im Stundenplan: Ü.Neueste.Ges.
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 13
Anmeldegruppe: WS 2122 Üb NG
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Voraussetzungen / Organisatorisches: Keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. B.A. Geschichte: Diese Übung ist Bestandteil des Moduls 5 (Neueste Geschichte). Die Übung ist unbenotet; vorausgesetzt wird eine aktive Teilnahme an der Übung. B.A. KF, M.A., M.Ed. Geschichte: Diese Übung ist Teil des Aufbaumoduls Neuzeit. Die Übung ist unbenotet; vorausgesetzt wird eine aktive Teilnahme an der Übung.
Inhalt: 1951 gegründet und seitdem oftmals als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet, erhielt das Bundesverfassungsgericht den Auftrag, in der Bundesrepublik Deutschland über die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes zu wachen. Mehrere Entscheidungen des in Karlsruhe ansässigen Gerichtshofes, wie beispielsweise das 1956 ausgesprochene KPD-Verbot oder das erste Rundfunk-Urteil von 1961, sollten sich als wegweisend für das gesellschaftliche Leben innerhalb des jungen Staates erweisen und die politischen Entscheidungsprozesse maßgeblich mitbeeinflussen. In der Lehrveranstaltung werden einzelne Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den ersten Jahren seines Bestehens analysiert und die Frage nach ihrer Bedeutung für die Geschichte der jungen Bundesrepublik diskutiert.
Empfohlene Literatur: Collings, Justin: Democracy’s Guardians. A History of the German Federal Constitutional Court, 1951-2001, Oxford 2015; Darnstädt, Thomas: Verschlusssache Karlsruhe. Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts, München 2018; Wesel, Uwe: Der Gang nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in der Geschichte der Bundesrepublik, München 2004.
Zusätzliche Informationen: Bei dem Kurs handelt es sich um eine Blockveranstaltung mit mehreren Terminen, die in der ersten Sitzung festgelegt werden.