Lehrende/r: Ralph Fellows
Veranstaltungsart: Übung
Anzeige im Stundenplan: 06.008.0533
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 3,0
Unterrichtssprache: Englisch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 35
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie zzgl. Bevorzugung höherer Fachsemester Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinieÜber die Senatsrichtlinie hinaus werden bei der Platzvergabe für diese Veranstaltung Studierende höherer Fachsemester bevorzugt berücksichtigt.
Voraussetzungen / Organisatorisches: Voraussetzungen: Fortgeschrittene Englischkenntnisse
Inhalt: Inhalt: Studierende setzen sich mit den zentralen Grundlagen der Vertragsgestaltung nach US-Recht auseinander. Sie lesen Urteile und fertigen rechtliche Fallerläuterungen für Debatte im Kurs schriftlich auf Englisch an. Studierende lernen, wie man Gerichtsurteile aus den USA und Großbritannien liest, zusammenfasst und kritisiert. Diese werden im Unterricht analysiert und in bestimmten Fällen dem deutschen Recht gegenübergestellt. Studierende müssen Ausgangstexte verstehen und übersetzen, um Glossare zu erstellen sowie für den gezielten Übersetzungseinsatz. Der Kurs ist so angelegt, dass Studierende einen Einblick in die kulturelle Rechtsanalyse erhalten, die zur Erstellung präziserer und differenzierterer juristischer Übersetzungen genutzt werden kann. Als Ergebnis werden die Studierenden in der Lage sein, grundlegende Vertragsstrukturen zu analysieren und einfache rechtliche Probleme zu lösen, konkurrierende Rechtssysteme zu vergleichen und zu differenzieren und begründete juristische Übersetzungsfähigkeiten zu entwickeln. Die Lehrveranstaltung ist so konzipiert, dass sie in Verbindung mit der Lehrveranstaltung FÜ DE-EN Recht (Vertragsrecht) (MA) (LÜ & MP) belegt werden sollte. Das Lese- und Übersetzungsmaterial ist fast ausschließlich auf Englisch und erfordert ein sehr fortgeschrittenes Niveau des englischen Leseverständnisses. Der Kurs ist auch für ERASMUS-Studierende geeignet, die über ein hohes Maß an Englischkenntnissen, aber über ein niedriges oder mittleres Maß an Deutschkenntnissen verfügen.
Empfohlene Literatur: Empfohlene Literatur: Angloamerikanische Rechtssprache – Anglo-American Legal Language Franz J. Heidinger, Andrea Hubalek (Hrsg.) - Band 1 Einführung in die Anglo-Amerikanische Rechtssprache – Introdution to Anglo-American Law & Language Byrd/Laby/Lehmann
Zusätzliche Informationen: Prüfungsleistungen: Portfolio der rechtlichen Fallerläuterungen auf Englisch