Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Jörg Scheinfeld
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Strafprozessrecht
Semesterwochenstunden: 4
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die Vorlesung richtet sich an Studierende im Hauptfach (ab dem 4. Fachsemester, die zumindest die Vorlesungen Strafrecht I - IV bereits gehört haben) und an die Studierenden des Beifachs Strafrechtspflege. Für die Studierenden des Beifachs bietet Herr Dr. Schallert eine vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft an. Um der Vorlesung von Beginn an zu folgen, sollte eine aktuelle Fassung der StPO und des GVG bereitliegen.
Inhalt: Grundzüge des Strafprozessrechts (Erkenntnisverfahren) und der Gerichtsorganisation in Strafsachen. Die Darstellung erfolgt in Anlehnung an den chronologischen Ablauf des Strafverfahrens.
Empfohlene Literatur: Putzke/Scheinfeld/Putzke, Strafprozessrecht, 9. Aufl. 2022; Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht.
Zusätzliche Informationen: Für das Hauptfach: Die Strafrechtsklausur in der ersten juristischen Prüfung enthält neben der materiellrechtlichen Fallbearbeitung zumeist eine prozessuale Zusatzfrage. Im mündlichen Teil des Examens nimmt das Strafprozessrecht häufig einen nicht unerheblichen Teil der strafrechtlichen Prüfung ein. Im Referendardienst werden Grundkenntnisse zur StPO vorausgesetzt, in den strafrechtlichen Klausuren des zweiten Examens wird das Strafprozessrecht sehr bedeutsam.
Digitale Lehre: Die Vorlesung wird in Präsenz stattfinden.