Lehrende/r: Ralph Fellows
Veranstaltungsart: Übung
Anzeige im Stundenplan: 06.008.0533
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 3,0
Unterrichtssprache: Englisch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 35
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie zzgl. Bevorzugung höherer Fachsemester Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinieÜber die Senatsrichtlinie hinaus werden bei der Platzvergabe für diese Veranstaltung Studierende höherer Fachsemester bevorzugt berücksichtigt.
Voraussetzungen / Organisatorisches: Voraussetzungen: C1 Deutschkenntnisse; empfohlen ist auch das Sachfach Recht
Anwesenheitspflicht: Studierende dürfen nicht mehr als 3 Tage dem Unterricht fehlen, unabhängig vom Grund dafür.
Inhalt: Die Vermittlung vertiefter Kompetenzen des fachsprachlichen Übersetzens aus dem Gebiet des Urkundenübersetzens. Regeln für das Übersetzen von öffentlichen und privaten Urkunden werden besprochen und Studierende werden simulierte Aufträge in der Form von beglaubigten Übersetzungen anfertigen. Die Besonderheiten und Charakteristika der Fachsprache des Rechts werden beleuchtet und Studierende werden das Gebiet des Notariatswesens kennenlernen. Vermittelt wird auch, was es heißt Berufsübersetzer/in zu sein und welche Berufs-, Justiz- und Steuergesetze sowie wichtige EU-Richtlinien zu beachten sind. Studierende werden sich außerdem mit den Grundlagen des Zivil-, Verwaltungs- und Strafrechts auseinandersetzen müssen.
Empfohlene Literatur: Empfohlene Literatur: Übersetzen von Rechtstexten Fachkommunikation im Spannungsfeld zwischen Rechtsordnung und Sprache Peter Sandrini (Hrsg.) Deutsche Rechtssprache Ein Studien- und Arbeitsbuch mit Einführung in das deutsche Recht Simon/Funk-Baker Angloamerikanische Rechtssprache – Anglo-American Legal Language Franz J. Heidinger, Andrea Hubalek (Hrsg.) – Band 1
Zusätzliche Informationen: Aktive Teilnahme: Studierende erhalten für diesen Kurs Leistungspunkte auf der Grundlage der "aktiven Teilnahme". Um sich für die "aktive Teilnahme" zu qualifizieren, müssen Studierende alle Kursanforderungen erfüllen. Wird eine der Anforderungen nicht erfüllt. werden Studierende auf die Liste der inaktiven Teilnehmer gesetzt und dürfen den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.