Lehrende/r: Ralph Fellows
Veranstaltungsart: Übung
Anzeige im Stundenplan: 06.008.0068
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 3,0
Unterrichtssprache: Englisch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 35
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie zzgl. Bevorzugung höherer Fachsemester Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinieÜber die Senatsrichtlinie hinaus werden bei der Platzvergabe für diese Veranstaltung Studierende höherer Fachsemester bevorzugt berücksichtigt.
Voraussetzungen / Organisatorisches: Voraussetzungen: C1 Englischkenntnisse und B2 Deutschkenntnisse
Anwesenheitspflicht: Studierende dürfen nicht mehr als 3 Tage dem Unterricht fehlen, unabhängig vom Grund dafür.
Inhalt: Inhalt: Studierende werden mit folgenden Themen konfrontiert: 1. Die Bedeutungsrelevanz der juristischen Fachsprache für Übersetzer und Dolmetscher und die Notwendigkeit eigene Glossare zu erstellen. 2. Besonderheiten und Charakteristika der Fachsprache des Rechts. 3. Die Grundzüge der Rechtsysteme des Vereinigten Königreichs, der Bundesrepublik Deutschland und der USA. 4. Die verschiedenen Rechtsgebiete, -institutionen, und -pflege und ihre wichtigsten Rechtsquellen. 5. Die Verfahrensbeteiligten und Verfahrensarten. 6. Der Aufbau der Gerichtsbarkeit. 7. Instanzenzug, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. 8. Die Einführung in das Prozessrecht a. Zivilprozess- und Strafprozessrecht in Zusammenhang mit ausgewähltem, materiellem Recht.
Empfohlene Literatur: Empfohlene Literatur: Angloamerikanische Rechtssprache – Anglo-American Legal Language Franz J. Heidinger, Andrea Hubalek (Hrsg.) Einführung in die Anglo-Amerikanische Rechtssprache – Introdution to Anglo-American Law & Language Byrd/Laby/Lehmann Deutsche Rechtssprache Ein Studien- und Arbeitsbuch mit Einführung in das deutsche Recht Simon/Funk-Baker