Lehrende/r: N.N.
Veranstaltungsart:
Workshop
Anzeige im Stundenplan:
Q+900
Credits:
2,0
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
- | 24
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Teilnahmevoraussetzungen
Lektüre der angegebenen Literatur. Bereitschaft, Impulsreferate zu übernehmen oder an Recherchegruppen oder Planspielen teilzunehmen
Anforderungen
Zwingende Lektüre der bereitgestellten Literatur
Übernahme eines Impulsreferates von 5-7 min, Bereitschaft zur Teilnahme an Planspielen, Übernahme von Rechercheaufträgen
Inhalt:
Schätzungen zufolge werden jährlich bis zu 100 Milliarden Euro in Deutschland "gewaschen". Deutschland ist dabei ein besonders beliebtes Land für „Geldwäsche“. An zwei Workshoptagen diskutieren und hinterfragen wir mit ausgewiesenen Spezialisten, u.a. ob dies so ist, woran es liegt, welche (steuer-)rechtlichen Rahmenbedingungen etwa „Geldwäsche“ begünstigen, welche kriminellen Akteure agieren, wer wie dagegen vorgeht bzw. vorgehen müsste und wie Präventivmaßnahmen gestaltet sein sollten?
Tag 1: Donnerstag 19. Januar 2023
10:15 – 13.00 h Geldwäsche in Deutschland. Ursachen, Entwicklung, Strukturen, Akteure
Referent: Prof. Till Zimmermann, Universität Trier
13:00 – 14.00 h Pause
14.00 – 17.30 h Geldwäscheparadies Deutschland – Einblicke in einen kriminellen Alltag
Referent: Andreas Frank, ehem. Investmentbanker/ehem. Direktor bei Goldman Sachs/Schweiz
Tag 2: Freitag, 20. Januar 2023
10:15 – 13.00 h "Bankeninterne Überwachung von Konten und Transaktionen zur Geldwäscheprävention". Referent: York Ladiges, Mainzer Volksbank, Leiter AML-Compliance
13:00 – 14.00 h Pause
14.00 – 17.30 Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
Referent: Michael Holly Erster Kriminalhauptkommissar Leiter Dezernat 43 – Finanzermittlungen, LKA RLP sowie Oberstaatsanwalt Daniel Volp, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Leiter Zentralstelle Organisierte Kriminalität – ZOK
Lernziele
Kenntnisse über
Stukturen und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland, die Geldwäsche begünstigen;
Kriminelle Akteure;
Bankaufsichtsrechtliche Kontrollmechanismen und Risikomanagementmodelle;
Strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung und Ahndung von Geldwäschetransaktionen;
Geldwäscheprävention
Empfohlene Literatur:
Bericht bzw. wesentliches Ergebnis der Deutschlandprüfung 2021 der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), einer Unterorganisation der OECD
(Dürfte ab September 2022 auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht sein);
Jahresbericht 2021 der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU)
(Dürfte im 4. Quartal 2022 auf der Homepage der FIU
https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html
veröffentlicht sein
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.html
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_gw.html?nn=11551670
Zusätzliche Informationen:
Andreas Frank ist AML/CFT* Expert und konzentrierte sich auf die Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (CFT).
Als AML/CFT-Experte berät er den Bundestag, den Europarat, den PANA-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Untersuchungsausschuss zur Untersuchung angeblicher Verstöße und Missstände bei der Anwendung des Unionsrechts in Bezug auf Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung) sowie den TAX3-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung).
Michael Holly ist Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) a.D. Er ist
Diplom-Verwaltungswirt (FH) Fachbereich Polizei sowie Betriebswirt VWA. Seit 2003 bis zur Pensionierung im Sommer 2022 war Michael Holly Leiter des Dezernates Finanzermittlungen im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit dem Arbeitsbereich „Vermögensabschöpfung“ und dem Arbeitsbereich „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll (GFG)“.
York Ladiges arbeitet seit 2012 bei der Mainzer Volksbank eG als Bereichsdirektor Zentrale Stelle & Compliance. Von 2007 – 2012 war er bei der Credit Suisse (Deutschland) AG Head of AML Compliance, von 2001 – 2007 bei der Berenberg Bank als Rechtsanwalt, Compliance Officer und von 2000 – 2001 bei der Hamburg-Mannheimer Versicherung AG als Rechtsanwalt in der Zentralen Rechtsabteilung tätig.
Daniel Volp ist Bankkaufmann, Historiker (M.A.) und Jurist. Er arbeitet als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und leitet dort die Zentralstelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche (ZOK). Bereits seit Jahren liegt ein besonderes Augenmerk der ZOK auf Themen der Geldwäschebekämpfung, insbesondere der nationalen und internationalen Zusammenarbeit von Privatsektor, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Daniel Volp war an der ersten Nationalen Risikoanalyse Deutschlands und auch an der letzten FATF-Prüfung beteiligt. Er schreibt, fernab der Geldwäsche, an einem Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit
Till Zimmermann ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich europäischer und internationaler Bezüge an der Universität Trier. Er initiierte 2007 in Den Haag beim Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien eine langanhaltende Auseinandersetzung mit zentralen Fragen des Völkerstrafrechts, die in der viel besprochenen Studie „Gesichter des Bösen. Lexikon der Verbrechen und Verbrecher des 20. Jahrhunderts“ mündete. 2017 habilitierte sich Till Zimmermann an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer rechtstheoretischen und sozialphilosophischen Arbeit über das „Unrecht der Korruption“ und wurde 2018 an die Universität Trier als Professor berufen.
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