Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Peter Huber
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Grundzüge IPR I
Semesterwochenstunden: 1
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die Veranstaltung findet in der ersten Semesterhälfte statt, laut gesonderter Ankündigung über Moodle. (Die Termine in der Liste unten werden ggf. noch entsprechend angepasst). Teilnahmeempfehlung: 1) Studierende ab dem 3. Semester; sonstige Interessierte: Erster Teil des - künftigen - Pflichtstoffs im IPR Die Planung der Veranstaltungen im Internationalen Privat- und Prozessrecht ist im WiSe 23/24 etwas kompliziert, weil sich aus einer in näherer Zukunft anstehenden Reform des Pflichtstoffbereichs Verschiebungen des Stoffs vom bisherigen Schwerpunkt bereich in den künftigen Pflichtfachbereich im IPR ergeben. Dies läuft darauf hinaus, dass die eigentlich einheitliche Veranstaltung "Grundzüge IPR – Künftiger Pflichtfachstoff" organisatorisch in zwei Vorlesungen aufgeteilt wird: Vorlesung Grundzüge IPR I (IZPR I) – Künftiger Pflichtfachstoff Vorlesung Grundzüge IPR II (Kollisionsrecht) – Künftiger Pflichtfachstoff 2) Studierende des Teilschwerpunkts IPR: Erster Teil der Vorlesung IZPR (IZPR I + IZPR II/Vertiefung IZPR) Wenn Sie Studierende des Teilschwerpunkts IPR sind, ist diese Vorlesung zugleich die Vorlesung IZPR I. Zusätzlich müssen sie noch die Vorlesung IZPR II (Vertiefung IZPR) besuchen, die als separate Vorlesung angekündigt und in der zweiten Semesterhälfte stattfinden wird. Für Sie gilt also: IZPR = IZPR I + IZPR II. WICHTIGER HINWEIS ZUR ANMELDUNG: Wenn Sie Studierende im Teilschwerpunkt IPR sind, melden Sie sich NUR für die Veranstaltung IZPR II (Vertiefung IZPR) an; Sie werden dann vom Studienbüro automatisch auch für diese Veranstaltung hier (IZPR I) angemeldet. Vgl. die Hinweise zur Veranstaltung Vertiefung IZPR.
Inhalt: Die Vorlesung behandelt den ersten Teil des Pflichtstoffs im Internationalen Privatrecht (IPR) nach dem neuen Pflichtstoffkatalog, der voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten wird (neue JAPO). Dieser neue Pflichtstoffkatalog hat den Stoff im Bereich der Grundzüge des IPR erweitert. Deshalb wird die Vorlesung von jetzt an mit 2 SWS angeboten. Im WS 2023/24 besteht sie aus zwei Teilen: - Grundzüge IPR I (IZPR I) – künftiger Pflichtfachstoff IPR - Grundzüge IPR II (Kollisionsrecht) – künftiger Pflichtfachstoff IPR Hinweis für Studierende des Schwerpunkts IPR: Die Reform des Pflichtstoffkatalogs der JAPO führt dazu, dass ein Teil des bisherigen Schwerpunktstoffs im IZPR künftig zum Pflichtfachstoff gehört. Ab dem WS 2020/21 wird die Vorlesung IZPR (Schwerpunktbereich) deshalb nur noch mit 1 SWS als „Vertiefung IZPR" angeboten. Sie findet in der zweiten Semesterhälfte statt und baut auf dieser Vorlesung (Grdz IPR I = IZPR I) auf. Wer beide hintereinander besucht, deckt so den Stoff ab, der bisher immer in der reinen Schwerpunktvorlesung IZPR abgedeckt wurde.
Empfohlene Literatur: Bach/Huber, Internationales Privat- und Prozessrecht - Der Pflichtstoff, 2. Aufl. 2022
Digitale Lehre: Die Veranstaltung findet in Präsenz statt.