Lehrende/r: Dr. Gunter Mahlerwein
Veranstaltungsart: Seminar
Anzeige im Stundenplan: 07.068.14_170
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 19
Anmeldegruppe: WS 2324 Sem FNZ
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die (ggf. parallele) aktive Teilnahme am Seminar Neueste Geschichte wird vorausgesetzt. Dies gilt nicht für Studierende im M.A. Mittelalter- und Frühneuzeitstudien. Während der Mediengeschichte als Teil der Kommunikationsgeschichte seit langem gerade auch für die frühe Neuzeit hohe Aufmerksamkeit zukam, gilt das weniger für Formen der Kommunikation, die nicht in (klassisch) medialer Form praktiziert wurden. Das liegt an der schwierigeren Quellenlage, orale, aber auch interpersonale handschriftliche Kommunikation ist weniger gut nachzuvollziehen, aber auch an einem eingeengten Kommunikationsbegriff, der in den letzten Jahren jedoch auch in der Geschichtswissenschaft deutlich erweitert wurde. Formen symbolischer Kommunikation, von Körpersprache geraten in den Blick, aber auch im Zusammenhang der neu sich formierenden Geschichte von Sinneswahrnehmungen bislang vernachlässigte kommunikative Aspekte von Sehen, Hören, Riechen, Schmecken. All diese Facetten sollen in dem Seminar, das seinen Schwerpunkt im 17. und 18. Jh. sieht, aufgegriffen werden. Im Seminar wird großer Wert auf ein hohes Maß an Kommunikation gelegt, eine gesteigerte Diskussionsbereitschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme. Es wird nicht in der traditionellen Einzelreferatpraxis gearbeitet, sondern in kontinuierlicher Gruppenarbeit. Auch die Hausarbeitsprojekte werden intensiv in der Gruppe besprochen.
Anwesenheitspflicht: In dieser Lehrveranstaltung besteht nach Prüfungsordnung eine Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit an einer Lehrveranstaltung ist noch zu bestätigen, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.