Lehrende/r: Dipl.-Psych. Florian Hammerle; M.Sc. Verena Ernst
Veranstaltungsart: Seminar
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Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: 5 | 15
Voraussetzungen / Organisatorisches: Einschreibung für den B.Sc. oder M.Sc. Studiengang Psychologie und Anmeldung der Lehrveranstaltungen über Jogustine
Inhalt: Im interaktiven Fallseminar der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie stehen praktische Erfahrungen mit allgemeinen und störungsspezifischen psychotherapeutischen Interventionen sowie grundlegenden Gesprächsführungskompetenzen im Vordergrund. Ausgehend von einem Bottom-Up-Ansatz werden anhand von Patient*innenbeispielen, Videos und, falls möglich, echten Patient*innenkontakten Erfahrungswissen über psychische Störungen und differentialdiagnostische Überlegungen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie generiert. Dabei können Studierende selbst in die Rolle der Fallführenden „schlüpfen" und unterschiedliche Störungsbilder kennenlernen und gesprächsführungsbezogenes und diagnostisches Handlungswissen erlangen. Lernziele: * Handlungsbezogene Gesprächsführungskompetenz (Bottom-Up) * Differentialdiagnostische Kompetenz (Kompetenzebene 1 und 2 des NKLM; wesentliche Bestandteile des Kap. 13 des NKLM: Prinzipien der Pathogenese und Pathomechanismen) * Erfahrungen mit Patient*innen * Basale Gesprächsführungskompetenzen (Kompetenzebene 3 des NKLM) * Einnahme einer wertschätzenden Grundhaltung und Erlernen einer professionellen Gesprächsführung, sodass durch die Gestaltung einer vertrauensvollen Arzt*Ärztin-Patient*innenen-Beziehung und die Übernahme der Rolle des Kommunikators/in die Behandlung auf verschiedenen Ebenen positiv beeinflusst werden kann (Kap. 7 des NKLM: Die Ärztin und der Arzt als Kommunikator/-in; Kap. 14c des NKLM: Ärztliche Gesprächsführung) * Erwerb weiterer patient*innenennaher Fertigkeiten, die - ergänzend zu kommunikativen Fertigkeiten (vgl. Kap. 7 des NKLM) - eine besondere Durchführungsverantwortung verlangen; beispielsweise die situativ adäquate Anwendung therapeutischer Kompetenzen in einer für die Patient*innen respektvollen Weise und die Methode der Erhebung des psychopathologischen Befundes (Kap. 14b.5 des NKLM; Kap. 14b: Klinisch-praktische Fertigkeiten)