Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Jan Zopfs
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Strafrecht IV
Semesterwochenstunden: 4
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaft im 3. und 4. Fachsemester. Die Semesterabschlussklausur ist Teil der strafrechtlichen Zwischenprüfung. Auch wenn die Zwischenprüfung durch Teilnahme an den Prüfungen in Strafrecht I und II schon bestanden sein sollte, wird empfohlen, auch an der Klausur im Strafrecht IV teilzunehmen, da die Eigentums- und Vermögensdelikte zentraler Bestandteil der Großen Übung und des Examens sind.
Inhalt: Die Vorlesung schließt an die Vorlesung »Strafrecht II« aus dem Sommersemester an. Erläutert werden die Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, Raubdelikte und Sachbeschädigung sowie Betrug, Erpressung und Untreue etc.), die nachträglichen Hilfeleistungen (Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei etc.). Je nach Zeit werden noch die Vermögensgefährdungsdelikte im weiteren Sinn (§ 316a - Räub. Angriff auf Kraftfahrer, und § 142 - Unfallflucht) behandelt. Der Stoff wird systematisch dargestellt, mit kleinen Beispielsfällen veranschaulicht und mit Wiederholungen vertieft.
Empfohlene Literatur: Rengier, Strafrecht Besonderer Teil I, 19. Aufl. 2017 Wessels/Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, 40. Aufl. 2017 Schramm, Strafrecht Besonderer Teil I, 1. Aufl. 2017
Zusätzliche Informationen: Nach Vorlesungsende wird eine Semesterabschlussklausur angeboten, die Bestandteil der Zwischenprüfung ist. Termin wird voraussichtlich der 19.2.2018 sein.