Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Christina Eberl-Borges; Dr. Paul Schaffner
Veranstaltungsart:
Seminar
Anzeige im Stundenplan:
SFVRechtspyFamrecht
Semesterwochenstunden:
2
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
1 | 20
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie zzgl. Bevorzugung höherer Fachsemester
Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Über die Senatsrichtlinie hinaus werden bei der Platzvergabe für diese Veranstaltung Studierende höherer Fachsemester bevorzugt berücksichtigt.
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Adressaten: An der Rechtspsychologie interessierte Studierende der Psychologie in der Endphase des Studiums, Jurastudentinnen und Jurastudenten mit familienrechtlichem Schwerpunkt und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Interesse am Familienrecht.
Voraussetzung: Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit; bei Studierenden der Psychologie: Grundkenntnisse der Psychologischen Diagnostik und Rechtspsychologie; bei Studierenden der Rechtswissenschaft: Interesse am Schwerpunkt im Familienrecht.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer: max. 40, aufgeteilt in
a) 20 Studierende der Psychologie
b) 10 Rechtsreferendarinnen und –referendare des Landes Rheinland-Pfalz, Anmeldung beim Landesprüfungsamt für Juristen mit Formular (Download: http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Landespruefungsamt/Vorbereitungsdienst/), Anmeldefrist: 15. Oktober 2017.
c) 10 Studierende der Rechtswissenschaft (Anmeldung bei Prof. Dr. C. Eberl-Borges, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht, sowie Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, E-Mail an: ls-eberl-borges@uni-mainz.de)
Inhalt:
Besonders im Bereich des Familienrechts sind für Juristinnen und Juristen psychologische Kenntnisse von großem Vorteil, ebenso wie für Psychologinnen und Psychologen juristisches Wissen unabdingbar ist, um im forensischen Bereich erfolgreich tätig zu werden.
Die Erkenntnis, dass durch familiengerichtliche Entscheidungen Konflikte zwar geregelt, aber selten gelöst werden können, macht im Interesse des Kindeswohls eine interdisziplinäre Vernetzung notwendig, wobei die beteiligten Institutionen/Professionen gleichwertig kooperieren. Das von der rechtsprechenden Justiz benötigte psychologische Wissen findet besonders via Gutachten Eingang in das gerichtliche Verfahren, wobei in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel dahingehend stattgefunden hat, dass die Begutachtung zunehmend interventionsorientiert stattfindet und Sachverständige auch vom Gericht direkt beauftragt werden, auf Einvernehmen der Parteien hinzuwirken.
In dem Seminar werden zentrale Themen des familienpsychologischen und -rechtlichen Bereichs behandelt, wobei die konkreten Inhalte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmt werden: Gegenstand und Ablauf familiengerichtlicher Verfahren nach dem FamFG, Aufgabe und Rolle der mit dem Familienkonflikt befassten Institutionen/Professionen (Familiengericht, Rechtsanwaltsschaft, Verfahrensbeistände, Jugendamt, Sachverständige), Risikofaktoren und Folgen von Scheidung und Trennung, Präventionsmöglichkeiten, Konfliktintervention, Familienmediation, Regelung des Umgangs, Wechselmodell, Kindesperspektive im Elternkonflikt, Eltern-Kind-Kontakt-Abbruch, Umgangsvereitelung, Bedeutung eines Minimalkonsens für die Entwicklung von Kindern, Partnerschaftsgewalt, Gewalt gegenüber Kindern, Stalking im familienrechtlichen Kontext, familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Anamnese und Exploration bei familiengerichtlicher Begutachtung, Bindungsdiagnostik, Qualitätskriterien familienpsychologischer Gutachten, Bedeutung kultureller Faktoren, Erbauseinandersetzungen, Anordnung einer Betreuung: juristische und psychologische Aspekte, etc..
Das Ziel des Seminars besteht nicht in der Vermittlung von „Psychologie für Juristinnen und Juristen“ oder „Recht für Psychologinnen und Psychologen“, sondern der Entwicklung einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Professionen.
Empfohlene Literatur:
Wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben!
Zusätzliche Informationen:
Zählt im ZiF-Zertifikat zu 'Psychologie und Jura: Zusammenarbeit im Netzwerk'
|