Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Jan Zopfs
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Verkehrsstrafrecht
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Da es sich um eine sehr kurze Vorlesungszeit handelt (12 statt 14 Wochen) und zudem am 1.5. ein Termin entfallen muss, müssen zumindest zwei Zusatztermine festgelegt werden (voraussichtlich dienstags von 18-19.30 Uhr), um den Vorlesungsstoff sachgerecht präsentieren zu können. Diese Termine werden zu Beginn der Vorlesung bekanntgegeben.
Inhalt: Die Vorlesung stellt die klassischen, auch für die Erste Prüfung im Bereich der staatlichen Pflichtfachprüfung zu beherrschenden Verkehrsstraftaten des StGB (§§ 316, 315c, 315b, 142) vertieft dar. Daneben wird auf die Nötigung im Straßenverkehr, auf den neuen Tatbestand des Kraftfahrzeugrennens und auf die §§ 21, 22 StVG eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung der „Nebenfolgen“ (also: Entzug der Fahrerlaubnis, Dauer der Sperrfrist und Fahrverbot). Nur ergänzend wird auf die Ordnungswidrigkeiten des StVG (§§ 24, 24a StVG) und die Nebenfolge (§ 25 StVG) sowie im Überblick auf das Verfahren (§§ 46 ff. OWiG) eingegangen.
Empfohlene Literatur: Leider gibt es kein einschlägiges Lehrbuch, so dass die Literaturempfehlungen mit Blick auf die Vor- und Nachteile in der ersten Stunde besprochen werden.
Zusätzliche Informationen: Verkehrsstrafrecht ist eine der drei Vorlesungen des Schwerpunktstudiums Strafrechtspflege - Wahlpflichtbereich »Strafverteidigung«. Sie wird ergänzt durch die Übung im darauffolgenden Wintersemester. Die Vorlesung steht auch Studierenden offen, die den Schwerpunkt nicht belegen wollen.