Lehrende/r: Dr. Christoph Schallert; Alexander Fabian Schmidt
Veranstaltungsart: Seminar
Anzeige im Stundenplan: Psychologie i StrafR
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: 1 | 23
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie zzgl. Bevorzugung höherer Fachsemester Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinieÜber die Senatsrichtlinie hinaus werden bei der Platzvergabe für diese Veranstaltung Studierende höherer Fachsemester bevorzugt berücksichtigt.
Voraussetzungen / Organisatorisches: Termine Das erste Treffen (Themenverteilung und Gruppenbildung) findet statt am 23.04.2019. Die Teilnahme an diesem Termin ist zwingende Voraussetzung für die weitere Mitarbeit im Seminar! Bis zum Block (s.u.) arbeiten die Gruppen selbständig, bei Bedarf mit Unterstützung der Dozenten. Der Hauptteil des Seminars findet als Blockveranstaltung statt. Dekanatssaal des Fachbereichs 03, Jakob-Welder-Weg 9, 3. Stock, Raum 03-150. Teilnahmevoraussetzung Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit; bei Studierenden der Psychologie: Grundkenntnisse der Sozial-/Rechtspsychologie, bei Studierenden der Rechtswissenschaft: Schwerpunktstudium Strafrechtspflege. Teilnehmer(-innen): max. 40, aufgeteilt in etwa 20 Studierende der Psychologie etwa 10 Studierende der Rechtswissenschaft etwa 10 Rechtsreferendarinnen oder -referendare des Landes Rheinland-Pfalz (Anmeldung beim Landesprüfungsamt für Juristen (Anmeldefrist: 1. April 2019)
Inhalt: Viel mehr als auf den ersten Blick erkennbar ist das Strafverfahren und insbesondere die strafrechtliche Hauptverhandlung geprägt von (sozial)psychologischen Aspekten und Effekten (z.B. Anker- und Primacy-Effekt, Confirmation Bias), die in der Regel unbewusst ablaufen und häufig zu Wahrnehmungs- und Bewertungsfehlern führen (können). So spielen (zum Teil fehlerhafte) Überzeugungen über Wahrnehmung und Gedächtnis aber auch über (mutmaßlich) glaubwürdige(re) Personen(gruppen) etwa in der Bewertung von Zeugenaussagen eine entscheidende Rolle. Andererseits unterliegen Menschen – auch Experten – diversen Urteilsfehlern, die gerade auch im strafjuristischen Kontext eine Rolle spielen und drastische Auswirkungen haben können. Die Teilnehmer des Seminars bereiten in interdisziplinären Arbeitsgruppen gemeinsam mit den Dozenten eine Fortbildung für Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger vor, die in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 18.11.2019 auch gemeinsam praktisch durchgeführt wird. Diese Fortbildung soll die häufigsten der genannten psychologischen „Fallen“ an konkreten Beispielen sichtbar machen und allen Verfahrensbeteiligten Strategien für den bewussten Umgang mit diesen Aspekten und Effekten an die Hand geben.