Lehrende/r: Dr. Anja Oed
Veranstaltungsart:
Proseminar
Anzeige im Stundenplan:
Afrikanische Comics
Semesterwochenstunden:
2
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
- | 30
Anmeldegruppe: Gesellschaft und Kultur II, 07.798.160
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie
Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Verpflichtender Bestandteil des Seminars ist die Teilnahme an den Terminen:
Dienstag, 12.06.2018: Vernissage "Sichtwechsel: Comic-Helden in und aus Afrika"
Dienstag, 05.07.2018: Rupert Bazambanza "Comics on the genocide against Tutsi as remembrance work", P2
Montag, 23.07.2018: Ib Zongo "Comics als Bildmedium in Afrika", P2
Inhalt:
Themenübergreifend liegt der Fokus dieses Seminars auf Comic-Helden in und aus Afrika. Ein erster thematischer Schwerpunkt ist die Darstellung von Afrika im Comic. Dabei geht es um die kritische Auseinandersetzung mit Afrika-Bildern, die über global rezipierte, populäre Comics projiziert bzw. transportiert werden, die von afrikanischen Comic-Künstler_innen zum Teil aber auch strategisch konterkariert werden. Beim zweiten thematischen Schwerpunkt geht es um exemplarische Einblicke in die regionale, linguistische, thematische und gestalterische Bandbreite afrikanischer Comic-Produktion in verschiedenen historischen und gesellschaftlichen Kontexten.
Das Seminar ist sehr leseintensiv. Als Vorbereitung auf die Seminarsitzungen werden jeweils von allen Seminar-TeilnehmerInnen Comics bzw. Graphic Novels und zusätzlich wissenschaftliche Sekundärtexte gelesen. Die Comics bzw. Graphic Novels können überwiegend nur vor Ort in der Jahn-Bibliothek für afrikanische Literaturen bzw. der Bereichsbibliothek Ethnologie und Afrikastudien gelesen werden. Viele Comics gibt es nur in französischer Sprache.
Das Seminar steht im Zusammenhang mit einer für Juni/Juli/August 2018 geplanten Ausstellung in der Schule des Sehens auf dem Campus der JGU. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Übung zur Ausstellung zu besuchen (ggf. als Teil eines Praktikums; bei Interesse melden Sie sich bitte möglichst umgehend bei Frau Oed).
Zusätzliche Informationen:
Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.
2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.
3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.
4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuelen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“
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