Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Heike Drotbohm
Veranstaltungsart:
Hauptseminar
Anzeige im Stundenplan:
Migration
Semesterwochenstunden:
2
Unterrichtssprache:
Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl:
- | 3
Anmeldegruppe: Seminar zur Ethnologie, 07.798.278
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie
Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Inhalt:
Die so genannte transnationale Wende gilt heute als einer der zentralen Paradigmenwechsel in der Migrationsforschung der vergangenen Dekaden. Man hatte erkannt, dass MigrantInnen nicht mehr unidirektional aus dem Herkunftsland aus- und in das Zielland einwandern, sondern dass sie als „TransmigrantInnen“ eine mehrortige Lebensführung praktizieren, die es ihnen ermöglicht, sich gleichzeitig in mehrere Nationalstaaten zu integrieren. Auf der Grundlage von (zumeist englischsprachigen) Fallstudien aus unterschiedlichen Weltregionen werden wir genauer betrachten, wie verwandtschaftliche, religiöse, politische oder ökonomische Netzwerke über nationalstaatliche Grenzen hinweg gelebt werden. Darüber hinaus werden wir diskutieren, wie transnationale Lebensweisen und mehrortige Zugehörigkeiten in Zeiten realisiert werden können, in denen Grenzkontrollen und komplexe politische Zugangsbarrieren das Leben in vielen Weltregionen dominieren. Ziel des Seminars ist eine gründliche Kenntnis sowohl der theoretischen Grundlagen des Transnationalismus-Ansatzes als auch seiner epistemologischen Grenzen.
Empfohlene Literatur:
Basch, Linda, Nina Glick Schiller und Cristina Szanton Blanc (Hg.) 1994: Nations unbound. Transnational projects, postcolonial predicaments and deterritorialized nation-states. London, New York: Routledge.
Levitt, Peggy und Nadya Jaworsky 2007: Transnational Migration Studies. Past Developments and Future Trends. In: Annual Review of Anthropology, Vol. 33: 129-56.
Six-Hohenbalken, Maira und Jelena Tosic (Hg.) 2009: Anthropologie der Migration: Theoretische Grundlagen und interdisziplinäre Aspekte. Wien: facultas.
Vertovec, Steven 2009: Transnationalism (key ideas). London, New York: Routledge.
Zusätzliche Informationen:
Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.
2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.
3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.
4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuellen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“
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