Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Volker Erb
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Strafprozessrecht
Semesterwochenstunden: 4
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Voraussetzungen / Organisatorisches: Die Vorlesung richtet sich an Studierende ab dem 4. Fachsemester, die zumindest die Vorlesungen Strafrecht I - IV bereits gehört haben.
Inhalt: Grundzüge des Strafprozeßrechts (Erkenntnisverfahren) und der Gerichtsorganisation in Strafsachen. Die Darstellung erfolgt in Anlehnung an den chronologischen Ablauf des Strafverfahrens.
Empfohlene Literatur: Ausführliche Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben; zur Einarbeitung sind u.a. die Kurzlehrbücher zum Strafprozeßrecht von Beulke, Kindhäuser, Roxin/Schünemann und Volk/Engländer gut geeignet.
Zusätzliche Informationen: Die Strafrechtsklausur im Ersten Juristischen Staatsexamen enthält neben der materiellrechtlichen Fallbearbeitung zumeist prozessuale Zusatzfragen. Im mündlichen Teil des Examens nimmt das Strafprozeßrecht häufig einen nicht unerheblichen Teil der strafrechtlichen Prüfung ein.