03.135.14074 Seminar Psychologie und Recht der Familie - Ein interdisziplinäres Seminar für angehende Juristen und Psychologen

Veranstaltungsdetails

Lehrende/r: Univ.-Prof. Dr. Andreas Roth

Veranstaltungsart: Seminar

Anzeige im Stundenplan: Seminar Fam/ErbR

Semesterwochenstunden: 2

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 10

Voraussetzungen / Organisatorisches:
Teilnahmevoraussetzung:
Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit; bei Studierenden der Psychologie: Grundkenntnisse der Psychologischen Diagnostik und Rechtspsychologie; bei Studierenden der Rechtswissenschaft: Interesse am Schwerpunkt Familienrecht.
Die Anmeldung erfolgt über den Lehrstuhl.
ALLE SEMINARPLÄTZE SIND VERGEBEN!!!!!

Teilnehmerzahl:
Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregeln dieses Semester zunächst auf 20 begrenzt, erweitert auf 32, Vergabe erfolgt nach Anmeldezeitpunkt und Studienfach, da eine ausgewogene Verteilung der Fächer angestrebt wird.

Leistungsanforderungen:
Scheinerwerb i.S. § 5 der jur. PromO möglich, Einzelheiten werden noch bekannt gegeben; Mitarbeit in Plenum und Kleingruppe, Gestaltung einer Seminareinheit, regelmäßige Teilnahme.
Das Seminar ist ein Baustein des ZiF-Zertifikats: https://www.zif.uni-mainz.de/zertifikat/

Inhalt:
Besonders im Bereich des Familienrechts sind für Juristinnen und Juristen psychologische Kenntnisse von großem Vorteil, ebenso wie für Psychologinnen und Psychologen juristisches Wissen unabdingbar ist, um im forensischen Bereich erfolgreich tätig zu werden.

Die Erkenntnis, dass durch familiengerichtliche Entscheidungen Konflikte zwar geregelt, aber selten gelöst werden können, macht im Interesse des Kindeswohls eine interdisziplinäre Vernetzung notwendig, wobei die beteiligten Institutionen/Professionen gleichwertig kooperieren. Das von der rechtsprechenden Justiz benötigte psychologische Wissen findet besonders via Gutachten Eingang in das gerichtliche Verfahren, wobei in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel dahingehend stattgefunden hat, dass die Begutachtung zunehmend interventionsorientiert stattfindet und der Sachverständige auch vom Gericht direkt beauftragt werden kann, auf Einvernehmen der Parteien hinzuwirken.

In dem Seminar werden zentrale Themen des familienpsychologischen und -rechtlichen Bereichs behandelt, wobei die konkreten Inhalte mit den Teilnehmern/-innen abgestimmt werden: Gegenstand und Ablauf familiengerichtlicher Verfahren nach dem FamFG, Aufgabe und Rolle der mit dem Familienkonflikt befassten Professionen (Familienrichter, Rechtsanwälte, Verfahrensbeistände, Jugendamtsmitarbeiter, Sachverständige), Risikofaktoren und Folgen von Scheidung und Trennung, Präventionsmöglichkeiten, Konfliktintervention und Familienmediation, Kindesperspektive im Elternkonflikt, Eltern-Kind-Kontakt-Abbruch, Umgangsvereitelung, Bedeutung eines Minimalkonsens für die Entwicklung von Kindern, Partnerschaftsgewalt, Intimizid, Gewalt gegenüber Kindern, Stalking im familienrechtlichen Kontext, familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Anamnese und Exploration bei familiengerichtlicher Begutachtung, Bindungsdiagnostik, Qualitätskriterien familienpsychologischer Gutachten, Bedeutung kultureller Faktoren, Anordnung einer Betreuung: juristische und psychologische Aspekte, etc..

Das Ziel des Seminars besteht nicht in der Vermittlung von „Psychologie für Juristinnen und Juristen“ oder „Recht für Psychologinnen und Psychologen“, sondern der Entwicklung einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Professionen.

Empfohlene Literatur:
Wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben.

Zusätzliche Informationen:
2 Freitagstermine im Januar 2021. Die Termine und der Raum werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende/r
1 Fr, 6. Nov. 2020 13:00 15:00 00 341 HS VII Univ.-Prof. Dr. Andreas Roth
2 Fr, 22. Jan. 2021 13:00 19:00 00 341 HS VII Univ.-Prof. Dr. Andreas Roth
3 Fr, 29. Jan. 2021 13:00 19:00 00 341 HS VII Univ.-Prof. Dr. Andreas Roth
Übersicht der Kurstermine
  • 1
  • 2
  • 3
Lehrende/r
Univ.-Prof. Dr. Andreas Roth