Lehrende/r: Ramin Asadi; Dr. Doris Unger
Veranstaltungsart: Seminar
Anzeige im Stundenplan: Sem Responsibility
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 30
Prioritätsschema: Senatsrichtlinie Zulassung gemäß Richtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen vom 07. März 2007. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.info.jogustine.uni-mainz.de/senatsrichtlinie
Voraussetzungen / Organisatorisches: Wer in der ersten Sitzung unentschuldigt fehlt, verliert den Anspruch auf den Seminarplatz (Entschuldigung per Mail an Dozent*in ist ausreichend, kein ärztliches Attest erforderlich). Bereich Internationale Beziehungen Gültig für folgende vom Institut angebotenen Studiengänge: - BA Politikwissenschaft (Aufbaumodule 2 und 3) - MEd Sozialkunde (Modul Fachwissenschaftliche Vertiefung)
Anwesenheitspflicht: In ausgewählten Sitzungen kann Anwesenheitspflicht bestehen. Genaue Informationen hierüber finden Sie im Seminarplan, den Sie spätestens in der ersten Seminarsitzung erhalten.
Inhalt: Im Jahre 2005 bekannte sich die Generalversammlung der UN zur „Responsibility to Protect“ (R2P). Jeder Staat habe die Pflicht Menschen vor Genoziden, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Wenn ein Staat dies nicht selbst gewährleisten kann oder will, dann habe die Staatengemeinschaft die Pflicht diesen Schutz zu gewährleisten. Über die geeigneten Mittel – zivile oder militärische – entscheidet der UN-Sicherheitsrat. Die Schutzverantwortung ist zwar keine verbindliche völkerrechtliche Norm, aber viele glauben, dass sie sich zu einer entwickeln könnte. Der Gedanke der R2P ist revolutionär: Eine der grundlegenden Normen des Völkerrechts ist die gegenseitige Achtung der territorialen Integrität und der politischen Souveränität von Staaten. Die Responsibility to Protect schränkt nun diese Norm ein und macht sie davon abhängig, dass Regierungen wenigstens den grundlegendsten Schutz ihrer Bevölkerungen gewährleisten. Im Seminar beschäftigen wir uns mit der R2P im Spannungsverhältnis zwischen Interventionsverbot und Schutz vor schwersten Menschenrechtsverletzungen: Wir diskutieren die vielschichtigen politikwissenschaftlichen und moralischen Fragen, die sich stellen. Außerdem analysieren wir ausgewählte Beispiele, bei denen Eingriffe durch die R2P gerechtfertigt wurden (wie bei der Intervention in Libyen 2011) bzw. eine Intervention ausblieb, obwohl die R2P ein Eingreifen erforderlich gemacht hätte (wie in Syrien).
Empfohlene Literatur: